Ressourcenmanagement Personal
Das Ressourcenmanagement kümmert sich um die Beplanungen der bestehenden Stellen und des Personalbudgets. Bei Besetzungsansinnen in Ihren Einheiten können Sie hier erfragen, welche Ressourcen Ihnen zu Verfügung gestellt werden können (Stellenumfang, Stellenart, Stellenwertigkeit) und welche Finanzierungsquelle(n) dafür zu nutzen sind. Auch wenn Sie Änderungen der Ihnen strukturell zugesprochenen Besetzungsoptionen vornehmen wollen, kann das Ressourcenmanagement Sie hier die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und Sie beraten.
Sämtliche Vorgänge des operativen Personalgeschäfts wurden zentralisiert und werden fortan in der Präsidialverwaltung bearbeitet. Die entsprechenden Ansprechpartner für Ihre Anliegen finden Sie unter dem Unterpunkt „Zentralisierte Aufgaben“
Personaleinstellungen
Für sämtliche Verfahren gilt, dass die Unterlagen immer über das Fachbereichsmanagement – Ressourcencontrolling Personal (Frau Frischke und Frau Petzold) zu versenden sind!
Ausschreibung inklusive Einstellung für TVP
Ausschreibungsverfahren unbefristet
Ausschreibungsverfahren befristet
Einstellung befristet /unbefristet für TVP
Ausschreibungsverzicht inkl. Einstellung für TVP
Einstellung befristet
Weiterbeschäftigung / Aufstockung für TVP
Weiterbeschäftigung für TVP
Aufstockungsantrag für TVP
Ausschreibungsverfahren inklusive Einstellungen für Wissenschaftler
Ausschreibungsverfahren unbefristet
- ausschließliche Lehrtätigkeit, ohne Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- ausschließliche Lehrtätigkeit, mit Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- Sonstige, ohne Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- Sonstige, mit Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
Ausschreibungsverfahren befristet
- Promotionsstelle, etatfinanziert (DOCX) (englische Version)
- Postdoc-Stelle, etatfinanziert (DOCX) (englische Version)
- Drittmittel, ohne Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- Drittmittel, mit Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- Sonstige, ohne Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
- Sonstige, mit Promotion als Einstellungsvoraussetzung (DOCX) (englische Version)
(als Worddokument versenden)
Einstellung befristet/unbefristet für Wissenschaftler
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Promotion (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Habilitation (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung sonstige Qualifikation (DOCX) (englische Version)
Die Erklärung ist grundsätzlich vom Beschäftigten zu unterschreiben. Bei Neueinstellungen ist ein Vordruck zum Unterzeichnen an die Bewerber per Email zu versenden. Das unterschriebene Formular ist auch in eingescannter Form gültig.
Ausschreibungsverzicht inkl. Einstellung für Wissenschaftliches Personal
Antrag auf Ausschreibungsverzicht (formlos mit Angaben von Stellenbezeichnung, VGP-Nummer, Stellenumfang, Entgeltgruppe, Begründung für den Ausschreibungsverzicht an den WIPR.
Einstellung befristet
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Promotion (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Habilitation (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung sonstige Qualifikation (DOCX) (englische Version)
Die Erklärung ist grundsätzlich vom Beschäftigten zu unterschreiben. Bei Neueinstellungen ist ein Vordruck zum Unterzeichnen an die Bewerber per Email zu versenden. Das unterschriebene Formular ist auch in eingescannter Form gültig.
Weiterbeschäftigung / Aufstockung für Wissenschaftler
Weiterbeschäftigung für Wissenschaftliches Personal
Stellenfreigabe des Fachbereichsmanagements (Wird von Frau Frischke oder Frau Petzold eingeholt)
(Nur bei Stellenbesetzung gem. § 28 Abs. 3 HmbHG Sonstige und nur bei Weiterbeschäftigt auf einer anderen Stelle oder Tätigkeitsänderungen) Bei befristeten Weiterbeschäftigungen gem. § 28 Abs. 3 HmbHG Sonstige ist eine kurze Begründung (formlos) laut Code of Conduct erforderlich. Zusätzlich ist aufgrund der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes je nach Stellenkategorie grundsätzlich eines der drei folgenden Formulare zur Erklärung der Qualifikationsbefristung einzureichen:
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Promotion (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Habilitation (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung sonstige Qualifikation (DOCX) (englische Version)
Die Erklärung ist grundsätzlich vom Beschäftigten zu unterschreiben. Bei Neueinstellungen ist ein Vordruck zum Unterzeichnen an die Bewerber per Email zu versenden. Das unterschriebene Formular ist auch in eingescannter Form gültig.
Aufstockungsantrag für Wissenschaftliches Personal
(Nur bei Stellenbesetzung gem. § 28 Abs. 3 HmbHG Sonstige ) Ggf. ist ein Ausschreibungsverzicht notwendig, hier bitte Rücksprache mit der Personalabteilung halten. Zusätzlich ist aufgrund der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes je nach Stellenkategorie grundsätzlich eines der drei folgenden Formulare zur Erklärung der Qualifikationsbefristung einzureichen:
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Promotion (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung Habilitation (DOCX) (englische Version)
- Erklärung Qualifizierungsbefristung sonstige Qualifikation (DOCX) (englische Version)
Die Erklärung ist grundsätzlich vom Beschäftigten zu unterschreiben. Bei Neueinstellungen ist ein Vordruck zum Unterzeichnen an die Bewerber per Email zu versenden. Das unterschriebene Formular ist auch in eingescannter Form gültig.
Stellenbeschreibungen
a) Stellenbeschreibungen für Etatpersonal Stellenbeschreibungen sind für alle Technischen- und Verwaltungsstellen sowie für alle Wissenschaftler, die nicht gem. §§ 27,28(1) und (2) HmbHG eingestellt/weiterbeschäftigt werden notwendig.
b) Stellenbeschreibungen für Drittmittelpersonal Stellenbeschreibungen sind für alle Personengruppen notwendig.
Sie finden Hinweise und die Vordrucke im KUS-Portal.
Bei Stellenbeschreibungen für Technische Assistenten erhielten wir in der Vergangenheit aus der Präsidialverwaltung häufig folgende Nachfragen:
Hat der Stelleninhaber Umgang mit…
- radioaktiven Substanzen
- hochtoxischen Substanzen
- gentechnisch veränderten Material/Proben
- einzigartigen und unwiederbringlichen Proben
- seltenen und wertvollen Proben
- besonders teuren und empfindlichen Geräten
Sind nachfolgende Kriterien ggf. zutreffend?
- Einmaligkeit von Versuchen
- Außenwirkung des Handelns auf Dritte
- Wahrnehmung von Leitungsfunktionen mit Weisungsbefugnis für einen Mitarbeiterbereich
Beispielstellenbeschreibungen werden derzeit erarbeitet.
Funktionsbeschreibungen
Grundsätzlich sind für alle Wissenschaftlichen Mitarbeiter, die aus Etatmitteln (Kostenstelle, HSP, Programmpauschalen, Berufungsmittel…) finanziert werden, Funktionsbeschreibungen zu erstellen. Die Funktionsbeschreibungen gelten immer für den Beschäftigungszeitraum gem. Einstellungsantrag, d.h. für jede Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Stundenreduzierung etc. ist eine neue Funktionsbeschreibung zu erstellen.
Eine Funktionsbeschreibung ist auch zu erstellen, wenn eine Drittmittelbeschäftigung durch Etatmittel aufgestockt wird. Bei einer Finanzierung aus Programmpauschalen bzw. Overheads aus Drittmitteln, die Eigenmittel und damit Etatmittel sind, ist nur dann keine Funktionsbeschreibung zu erstellen, wenn es sich um die erste Beschäftigung handelt, sie höchstens 6 Monate umfasst und der Stichtag für die Kapazitätsberechnung nicht innerhalb des Beschäftigungszeitraums liegt.
Folgende LVS gelten für die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse bei Vollbeschäftigung (bei einer geringeren Beschäftigung ist die Lehrverpflichtung entsprechend zu reduzieren):
- §§27,28(1) HmbHG Promotionsförderung 4 LVS
- §§27,28(2) HmbHG Habilitation für die ersten drei Jahre 4 LVS danach 6 LVS
- §§27,28(3) HmbHG Sonstige unbefristet 9 LVS, befristet 4 LVS
- §§27,28(3) HmbHG nur Lehre 15 LVS bzw. 12 LVS bei Lehre mit Praktikumsbezug
Es gibt Möglichkeiten die Lehrverpflichtung zu reduzieren, wenn ein entsprechender Reduktionsgrund vorliegt (z.B. Laborleitung, Großgerätebetreuung…). Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Fachbereichsmanagement, Personalcontrolling.
Grundsätzlich werden die Funktionsbeschreibungen in dreifacher Ausfertigung vom Fachbereichsmanagement, Personalcontrolling, erstellt. Weitere Informationen und Formulare finden Sie Im KUS-Portal.
Es ist zu beachten, dass sich über die Höhe der Lehrverpflichtung lange vor dem Ausfüllen der Funktionsbeschreibung Gedanken gemacht werden muss, denn bereits im Ausschreibungstext ist die Höhe der Lehrverpflichtung anzugeben. Außerdem müssen natürlich die Angaben zur Lehrverpflichtung im Einstellungs-bzw. Weiterbeschäftigungsantrag und der Stellenbeschreibung mit den Angaben in der Funktionsbeschreibung übereinstimmen.
Arbeitszeitänderungen
- Antrag auf Arbeitszeitänderung, Reduzierung- oder Festsetzung der Arbeitszeit für das TVP (DOCX)
- Antrag auf Arbeitszeitänderung, Reduzierung- oder Festsetzung der Arbeitszeit für Wissenschaftliches Personal (DOCX)
Für beide Beschäftigungsgruppen gilt, dass die Anträge ausgefüllt und unterschrieben beim Fachbereichsmanagement abzugeben sind und von dort an die Personalabteilung weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag so früh wie möglich, § 8 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungs-gesetz mindestens jedoch 3 Monate vor Eintritt der gewünschten Veränderung zu stellen ist. Die Verlängerung einer bestehenden Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 TV-L mindestens 6 Monate vorher zu beantragen.
Zeitausgleich (Überstunden und Mehrarbeit)
Zeitausgleich (Überstunden und Mehrarbeit) - Beamte
Zeitausgleich (Überstunden und Mehrarbeit) für Beamte
Beamte sind verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.
Schwerbehinderte können sich von Überstunden über die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden freistellen lassen.
Anordnung von Mehrarbeit
Die Anordnung von Mehrarbeit erfolgt auf Antrag der Beschäftigungsstelle und unter Mitbestimmung des Personalrates.
Für die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Anordnung nur im begründeten Einzelfall
- Maximal drei Anordnungen hintereinander für einen Zeitraum von insgesamt maximal sechs Monaten
- Zwischen der maximal sechsmonatigen Anordnung und einer erneuten Anordnung müssen mindestens sechs Monate liegen
- Maximal bis zu 30 Stunden monatlich über der regelmäßigen Arbeitszeit
Ausgleich von Mehrarbeit
Übersteigt die Mehrarbeit ein Achtel der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit, ist innerhalb eines Jahres für geleistete Mehrarbeit Dienstbefreiung zu gewähren. Eine Vergütung der Mehrarbeit ist nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind lediglich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit in außergewöhnlichen Situationen, die im öffentlichen Interesse liegen.
Antragsverfahren
Antrag auf Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit (DOCX)
Das Antragsformular muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Überstunden/Mehrarbeit über Ihre Fakultätsverwaltung, Abteilungsleitung bzw. Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung im zuständigen Personalservicereferat eingereicht werden. Sollte sich nach erfolgter Anordnung einer Verschiebung des genehmigten Zeitraumes ergeben, ist diese umgehend mitzuteilen.
Vor der Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit ist zu überprüfen, ob diese auch über die Gleitzeitregelung aufgefangen werden kann. Die Gleitzeit sollte von Beschäftigten eigenverantwortlich genutzt werden, um Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen.
Meldung geleisteter Mehrarbeit
Nachweis für Beamte über unter anderem Mehrarbeit (Formular)
Zur Meldung von Mehrarbeit ist ein vom Vorgesetzten unterschriebener Vordruck im Referat 64 – Personalservice Professuren, Beamten- und Ausbildungsverhältnissen einzureichen.
Erschwerniszulage
Zu beachten ist, dass auch bei durch Zeitausgleich abgegoltene Mehrarbeit wie oben beschrieben gemeldet werden sollte, da ein Anspruch auf Erschwerniszulage besteht. Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern oder Anwärterbezügen haben Anspruch auf eine Zulage, wenn sie mehr als 5 Stunden im Kalendermonat für Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden. Ungünstige Zeiten umfassen Samstage nach 13 Uhr, Sonntage, gesetzliche Feiertage und Nachdienst (zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr). Ausgenommen hiervon sind Reisezeiten bei Dienstreisen oder Rufbereitschaft.
Zeitausgleich (Überstunden und Mehrarbeit) - Tarifbeschäftigte
Zeitausgleich (Überstunden und Mehrarbeit) für Tarifbeschäftigte
Wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf Anordnung des Arbeitgebers überschritten, handelt es sich um Überstunden bzw. Mehrarbeit. Kommt es zu einem erhöhten Arbeitspensum, ohne das Überstunden/Mehrarbeit angeordnet bzw. genehmigt wurden, sind diese im Rahmen der Gleitzeit vom Beschäftigten eigenverantwortlich auszugleichen.
Überstunden werden von Tarifbeschäftigten geleistet, die die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden überschreiten und nicht innerhalb der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen wurden. Mehrarbeit betrifft Teilzeitbeschäftigte, die ihre individuelle Stundenzahl überschreiten.
Tarifbeschäftigten kann grundsätzlich auf Antrag des Vorgesetzten bzw. der Beschäftigungsstelle und unter Mitbestimmung des Personalrates Überstunden angeordnet werden. Die Beschäftigten sind verpflichtet im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten Überstunden zu leisten.
Mehrarbeit darf der Arbeitgeber nur bei arbeitsvertraglicher Verpflichtung oder Zustimmung des Teilzeitbeschäftigten anordnen. Die Arbeitsverträge Teilzeitbeschäftigter der Universität Hamburg enthalten regelhaft diese Verpflichtung.
Schwerbehinderte können sich von Überstunden über die gesetzliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden freistellen lassen.
Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit
Für die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Anordnung nur im begründeten Einzelfall
- Maximal drei Anordnungen hintereinander für einen Zeitraum von insgesamt maximal sechs Monaten
- Zwischen der maximal sechsmonatigen Anordnung und einer erneuten Anordnung müssen mindestens sechs Monate liegen
- Maximal bis zu 30 Stunden monatlich über der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitangestellten (gilt ebenso für Teilzeitbeschäftigte)
Ausgleich von Überstunden/Mehrarbeit
Überstunden/Mehrarbeitsstunden sind an der Universität Hamburg ausschließlich durch Zeitausgleich abzugelten.
Der Zeitausgleich von Überstunden ist möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, jedoch spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Entstehen der Überstunden zu erteilen. Kommt es innerhalb von drei Kalendermonaten nicht zu einem Zeitausgleich, werden die Überstunden ausgezahlt. Beschäftigte sind verpflichtet, für die Überstunden in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten Zeitausgleich vorzunehmen; sie können stattdessen nicht die Bezahlung der Überstunden verlangen.
Geleistete Mehrarbeit kann innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgeglichen werden; danach sind die Stunden zu bezahlen, falls kein Zeitausgleich möglich war.
Eine Auszahlung der geleisteten Überstunden/Mehrarbeit kann nur nach Einzelfallentscheidung des Kanzlers erfolgen. Hierfür ist eine detaillierte Begründung, warum Freizeitausgleich nicht möglich ist, im Personalservice einzureichen. Von dort aus wird die Entscheidung des Kanzlers eingeholt.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für angeordnete Forschungsfahrten oder internationale Reisen im dienstlichen Interesse. In diesen Fällen können bis zu 30 zusätzliche Stunden über der regelmäßigen Arbeitszeit pro Woche angeordnet werden.
Antragsverfahren
Antrag auf Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit (DOCX)
Das Antragsformular muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Überstunden/Mehrarbeit über Ihre Fakultätsverwaltung, Abteilungsleitung bzw. Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung im zuständigen Personalservicereferat eingereicht werden. Sollte sich nach erfolgter Anordnung eine Verschiebung des genehmigten Zeitraumes ergeben, ist diese umgehend mitzuteilen.
Vor der Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit ist zu überprüfen, ob diese auch über die Gleitzeitregelung aufgefangen werden kann. Die Gleitzeit sollte von Beschäftigten eigenverantwortlich genutzt werden, um Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen.
Abrechnung von Überstunden/Mehrarbeit
Nachweis für Angestellte über unter anderem Überstunden (Formular)
Zur Abrechnung geleisteter Überstunden/Mehrarbeit ist ein Vordruck vom Vorgesetzten unterschrieben im zuständigen Personalservicereferat einzureichen.
Zeitzuschläge
Auch bei durch Zeitausgleich abgegoltenen Überstunden ist ein Vordruck einzureichen, wenn Anspruch auf sogenannte Zeitzuschläge besteht. Bei diesen handelt es sich um Zuschläge auf das tarifliche Entgelt, wenn Arbeit zu besonderen Zeiten wie Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen oder Nachtarbeit geleistet wurde. Zeitzuschläge werden nur für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt und nicht bei Abwesenheit durch bspw. Krankheit oder Urlaub.
Zentralisierte Aufgaben
Im Rahmen des Zukunftskonzepts Universitätsverwaltung sind folgende Aufgaben aus den Fachbereichen und Instituten in die Präsidialverwaltung verlagert worden:
- Operative Personalverwaltung
- Reisekostenabrechnung
- Werkverträge und Honorarverträge
- Drittmittelverwaltung
- Beschaffungsangelegenheiten
- Einstellung von studentischen Hilfskräften und Tutoren
Ihre Ansprechpartner:innen für die aufgeführten Themenbereich sind fortan:
Operative Personalverwaltung
Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Höhergruppierungen
Referat 62: Personalservice Tarifbeschäftigte
Team 622: Personalservice Fakultät MIN 1
Franziska Tiedemann (Lz.: -622.4-)
Koordinatorin, Personalsachbearbeiterin
Tel.: +49 40 428 38-2496
E-Mail: franziska.tiedemann"AT"uni-hamburg.de
Edith Agarius (Lz.: -622.8-)
Personalsachbearbeiterin Fakultät MIN: Fachbereich Biologie, A–Ko
Tel.: +49 40 42838-6497
E-Mail: edith.agarius"AT"uni-hamburg.de
Jan Vanheiden (Lz.: -622.10-)
Personalsachbearbeiter Fakultät MIN: Fachbereich Biologie, Kr–Z
Tel.: +49 40 42838-4452
E-Mail: jan.vanheiden"AT"uni-hamburg.de
Referat 63: Personalservice Professuren, Beamten- und Ausbildungsverhältnisse, studentische Beschäftigungsverhältnisse
Maria Knull (Lz.: -63-)
Referatsleiterin
Tel.: +49 40 42838-7175
E-Mail: maria.knull"AT"uni-hamburg.de
Team 631: Personalservice Professuren, Beamten- und Ausbildungsverhältnisse
Ina Leonhardt-Busch (Lz.: -631-)
Stellvertretende Referatsleiterin, Teamleiterin
Tel.: +49 40 42838-6563
E-Mail: ina.leonhardt-busch"AT"uni-hamburg.de
Claudia Eggert (Lz.: -631.2-)
Personalsachbearbeitung Fakultät MIN, A–K inkl. Gastprofessuren, Vertretungsprofessuren, Fachvertretungen
Tel.: +49 40 42838-8321
E-Mail: claudia.eggert"AT"uni-hamburg.de
Brigitte Piepenhagen (Lz.: -631.5-)
Personalsachbearbeitung Fakultät MIN, L–Z inkl. Gastprofessuren, Vertretungsprofessuren, Fachvertretungen
Tel.: +49 40 42838-7652
E-Mail: brigitte.piepenhagen"AT"uni-hamburg.de
Stellenbeschreibungen und –bewertungen
Referat 64: Stellenverwaltung
Team 641: Stellenwirtschaft und Stellenbewertung
Sachbearbeitung (Lz.: -641.5-)
Allgemeine Organisations- sowie Stellenbedarfs- und –bewertungsangelegenheiten
Tel.: +49 40 42838-9223
E-Mail: Hierfür wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung unter der vorgenannten Telefonnummer.
Ausschreibungen
Team 642: Stellenausschreibungen
Bitte nutzen Sie das Funktionspostfach: stellenausschreibungen.pv"AT"uni-hamburg.de
Problembehebung im Prozessgeschehen
Sollten gehäuft Probleme in den Prozessen auftreten, stehen Ihnen Frau Barth als Referatsleitung 62, Herr Schmanns als Referatsleitung 64 sowie der Abteilungsleiter Herr Finger gerne zur Verfügung.
Jörg Finger (Lz.: -6-)
Leiter Abteilung 6
Tel.: +49 40 42838-3304
E-Mail: joerg.finger"AT"uni-hamburg.de
Dr. Sandra Barth (Lz.: -62-)
Referatsleitung
Tel.: +49 40 42838-8206
E-Mail: sandra.barth"AT"uni-hamburg.de
Rüdiger Schmanns (Lz.: -64-)
Referatsleitung
Tel.: +49 40 42838-2956
E-Mail: ruediger.schmanns"AT"uni-hamburg.de
Höhergruppierungen / Neubewertung einer Tätigkeit
Eine Höhergruppierung bewirkt den finanziellen Vergütungsausgleich für eine anerkannt arbeitsinhaltlich höherwertige Tätigkeit auf der eigenen Stelle ab einem zu bestimmenden Zeitpunkt.
Die Höherwertigkeit ergibt sich aus
- einer im Gesamtarbeitsvolumen zeitlich quantifizierbar deutlich schwierigeren Tätigkeit, die ein profunderes Wissen im Umgang mit erweiterten und/oder neuen Arbeitskomponenten erfordert,
und/oder
- einer qualifizierbar deutlich größeren Verantwortung des Stelleninhabers für sein Tun.
Genehmigungsverfahren im Fachbereich
Die beabsichtigte Höhergruppierung einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters ist obligatorisch gekoppelt an ein im Vorfeld durchzuführendes Genehmigungsverfahren im Fachbereich, in dem sichergestellt werden muss, dass die finanziellen Mittel für die Maßnahme zur Verfügung stehen. Hierzu muss der Vorgesetzte des Mitarbeiters, der einen Antrag auf Neubewertung seiner Tätigkeit stellt, dem Vorstand des Fachbereichs das Anliegen vorlegen. Der Vorstand wird dann darüber beraten, ob es inhaltlich notwendig und finanziell möglich ist, diesem Ansinnen zuzustimmen.Die wissentliche, stille Duldung höherwertiger Tätigkeiten einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters durch den Vorgesetzten ohne weitere Veranlassung ist nicht zulässig!
Stellenbeschreibung
Die vorhandene Stellenbeschreibung ist den neuen Anforderungen anzupassen. Die höherwertigen Tätigkeiten sind gegebenenfalls als Ersatz für bisherige Tätigkeiten mit Angabe ihres prozentualen Arbeitszeitanteils zu benennen. Sich ableitende neue Befugnisse sind aufzunehmen.
Ermittlung der neuen Stellenwertigkeit
Bei positiver Entscheidung des Fachbereichs ist die neu erstellte Stellenbeschreibung der Präsidialverwaltung, Referat 651 – Ressourcen Management Personal und Stellen zwecks Feststellung der neuen Stellenwertigkeit vorzulegen.
Aufnahme der höherwertigen Tätigkeit
Ist die neue, höhere Stellenwertigkeit festgestellt und bestätigt worden, ist ein gegebenenfalls formloser Antrag
- über den Fachbereich Biologie und das Dekanat MIN
- an die Präsidialverwaltung Referat 631, Personalservice Tarifpersonal II zu richten,
die Höherwertigkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt durch eine Vergütungsanpassung per Verfügung umzusetzen.Die Aufnahme der höherwertigen Tätigkeit darf der Stelleninhaberin / dem Stelleninhaber erst zu dem per Verfügung bestimmten Termin angeordnet werden.
Lehraufträge
Rechtsgrundlage für die Vergabe von Lehraufträgen ist der § 26 HmbHG.
Es werden besoldete und unbesoldete Lehraufträge unterschieden, die kapazitätsrelevant oder kapazitätsneutral hinsichtlich der Studienanfänger-Plätze sein können. Letzteres ist im Einzelfall mit dem Studienbüro zu klären.
Bei der Erstellung des Lehrangebots für das jeweilig kommende Semester wird der Bedarf von Lehraufträgen ermittelt und mit dem Studienbüro im Rahmen der Semesterplanung abgesprochen. Muss der Lehrauftrag vergeben werden, wird die Aufstellung aller Lehraufträge vom Studienbüro dem Vorstand des Fachbereichs Biologie vorgestellt und von diesem Gremium genehmigt. Lehraufträge, die durch Ausfall eines Lehrenden (z.B. Krankheit) oder durch besondere Umstände (erhöhte Studierendenzahlen) notwendig werden, können ggf. auch nachträglich vom Vorstand genehmigt werden.
Vor Beginn des Semesters müssen die komplett ausgefüllten Anträge in zweifacher Ausfertigung im Studienbüro der FB-Verwaltung eingereicht werden. Lehraufträge, die nicht vor dem Semesterstart vom Vorstand genehmigt wurden, müssen über das Studienbüro an die FB-Verwaltung eingereicht werden (Notwendigkeitsprüfung).
Sollte ein Mitarbeiter der Uni Hamburg einen Antrag auf einen Lehrauftrag stellen, muss zeitgleich ein Antrag auf Nebentätigkeit gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Vorgesetzten und vom Fachbereichsleiter unterschrieben werden, bevor er an das Personalreferat Referat 62, Team 621 gesendet wird. Die Genehmigung erfolgt schriftlich an den Lehrbeauftragten und muss ebenfalls dem Fachbereichsmanagement, Verwaltungsservice (Frau Latincic) mitgeteilt werden.
Die Lehraufträge werden im Fachbereichsmanagement geschrieben und nach Unterschrift des Geschäftsführenden Direktors des jeweiligen Standortes, an den Lehrbeauftragten in zweifacher Form versendet. Der Lehrbeauftragte unterschreibt eine Ausfertigung des Vertrages und sendet diesen vor Beginn der Lehrveranstaltung des Lehrbeauftragten an das Fachbereichsmanagement, Verwaltungsservice (Frau Latincic) zurück.
Über die Erfüllung des Lehrauftrages ist das Fachbereichsmanagement, Verwaltungsservice (Frau Latincic) per Mail zu benachrichtigen.
Achtung: Sollten die Lehrbeauftragen Schlüssel für Universitätsgebäude oder Räume erhalten haben, sollte die Meldung an Frau Latincic vom Erhalt solcher Schlüssel abhängig gemacht werden. Denn erst nachdem die Erfüllung des Lehrauftrages an Frau Latincic gemeldet wurde, erfolgt eine Auszahlung des Honorars.
Die Auszahlungen der Sommersemester Lehraufträge werden in der Regel in einer Summe überwiesen.
Die Auszahlungen der Wintersemester Lehraufträge werden in zwei Raten überwiesen.
Alle Lehrveranstaltungen werden mit 1 Semesterwochenstunde (SWS) - entspricht 14 Unterrichtsstunden - berechnet. Eine Unterscheidung erfolgt über die Honorarsätze:
Vergütung der Lehraufträge
Vorlesung/Seminare/Übungen
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40,00 € pro Unterrichtsstunde |
Praktika/ Kurse
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24,00 € pro Unterrichtsstunde |
Exkursionen
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16,00 € pro Unterrichtsstunde |
Die Höhe der Stundensätze wurde vom Fachbereichsvorstand am 11. Juni 2013 beschlossen.Grundlage für den Beschluss ist die Verwaltungsanordnung über die Vergütung der Lehrbeauftragten in den Hamburger Hochschulen und über die Erstattung von Reisekosten für Lehrbeauftragte und Gastwissenschaftler.
Seit dem 14.12.2016 liegt eine neue Verwaltungsanordnung vor, die zum Wintersemester 2017/2018 in Kraft treten soll. Eine Festsetzung der Stundensätze ist bislang noch nicht erfolgt. Sollte sich der Fachbereichsvorstand für eine Änderung des Stundensatzes entscheiden, werden die neuen Werte hier eingepflegt. |
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand für Professoren
Beim Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand wird der Zeitpunkt der Pensionierung nach hinten verschoben. Es ist dafür ein Antrag zu stellen, der zusammen mit Stellungnahmen des Instituts und des Fachbereichs über die Fakultät bei der Präsidialverwaltung eingereicht wird.
Hinweis: Diese Anträge werden vom Präsidium nicht gern gesehen!Hier einige Links zu diesem Thema:
Zum Hinausscheiben des Eintritts in den Ruhestand gibt es folgende Alternativen:Fachvertretung
Der Professor/ die Professorin wird in den Ruhestand versetzt und in der Tätigkeit eines Fachvertreters im Arbeitnehmerverhältnis eingestellt. Es wird die Lehre für die benannte Professur mit einer festgelegten Lehrverpflichtung übernommen. Diese Fachvertretung hatte bisher auch die Wahrnehmung von Forschungsaufgaben sowie die Mitwirkung an Hochschulprüfungen und staatlichen Prüfungen einschließlich der Betreuung von Studien- und Prüfungs-arbeiten zum Inhalt. Der Antrag für eine Fachvertretung wird mit einer Stellungnahme vom Institut und vom Fachbereich über die Fakultät bei der Präsidialverwaltung eingereicht.
Vertretungsprofessur
Der Professor/die Professorin wird in den Ruhestand versetzt und wird dann als Vertretungsprofessor eingestellt. Hier einige Links zu diesem Thema:
Wer ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, eine Fachvertretung oder eine Vertretungsprofessur plant sollte den Antrag 6 Monat vor Beginn stellen. Diese Anträge müssen über die Institute, den Fachbereich und die Fakultät und die Erfahrung hat gezeigt, dass sie einige Zeit in Anspruch nehmen.
Weiterbeschäftigung nach erreichen der Regelaltersrente von Tarifbeschäftigten und Beamten
Auch für Tarifbeschäftigte besteht die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersrente. Der Beschäftigte geht in Altersrente und es wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen (§ 33(5) TVL).
Für Beamte gibt es die Möglichkeit den Eintritt in den Ruhestand um bis zu 3 Jahre hinauszuschieben (§ 35(4) HmbBG).
Diese Verfahren erläutert Ihnen das Fachbereichsmanagement gerne im Bedarfsfall. Entsprechende Anträge sind mindestens 6 Monate vorher zu stellen. Weitere Informationen erhält man bei den Verantwortlichen für die Personalressourcen im Fachbereich und bei den Personalsachbearbeitern in der Präsidialverwaltung.
Unfallanzeigen für Mitarbeiter und Studierende
Erleiden Mitarbeiter oder Studenten einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall muss dieser umgehend über eine Unfallanzeige der Unfallkasse gemeldet werden.
Die Unfallanzeige wird von der zuständigen Personalabteilung ausgefüllt und weitergeleitet. Für Klein Flottbek, Grindel und das IHF übernimmt dies Frau Latincic. Im Zentrum Holzwirtschaft wenden Sie sich bitte an Frau Schröter.
Das Formular und Erläuterungen können Sie sich in der Formulardatenbank der Universität Hamburg ansehen:
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)
Bei jeder Neueinstellung, Umsetzung sowie Weiterbeschäftigung auf einer anderen Stelle, ist der Erhebungsbogen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge den Einstellungs-, Umsetzungs- oder Weiterbeschäftigungsunterlagen beizufügen. Außerdem ist der Erhebungsbogen auch bei Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit der/des Beschäftigten auszufüllen.
Bei Einstellungen, Umsetzungen und Weiterbeschäftigungen nimmt der Verwaltungsservice des Standortes automatisch Kontakt mit den Beschäftigten auf und veranlasst alles Weitere.Bei geplanter Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit muss seitens der Abteilungen Kontakt mit dem Verwaltungsservice des Standortes aufgenommen werden.
- Erhebungsbogen "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (PDF)
- Ausfüllhilfe für den Erhebungsbogen "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (PDF)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorge (PDF)
Bei Fragen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge wenden Sie sich bitte an Frau Latincic.
Gastverträge
Das Gastrecht wird von den wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Hamburg in der Regel gewährt, um Nicht-Beschäftigten die Nutzung der Einrichtung des Instituts zu ermöglichen, wenn an der Gewährung des Gastrechts ein wissenschaftliches Interesse besteht. Die Juristin für Arbeitsrecht an der Universität Hamburg rät zum Abschluss eines Gastvertrags mit allen Ruheständlern und Rentnern, die noch regelmäßig in die Institute kommen, da sich damit die versicherungsrechtliche Seite klären lässt.
Die Gastverträge sind je nach Standort im zentralen Sekretariat oder beim Verwaltungs-service in deutscher und englischer Ausfertigung erhältlich.
Bei Gastverträgen ist eine Unfallversicherung zwingend notwendig!
Ob eine Berufshaftpflichtversicherung gefordert wird, ist Ermessenssache des Leiters der Beschäftigungsstelle (Geschäftsführender Direktor).
Eine genaue Angabe der Vertragslaufzeit ist (auch wegen der Schlüsselausgabe) dringend erforderlich!
Weiter Informationen sind hier: