Lehramtsstudiengänge
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise unten auf dieser Seite.
Grundlegende Informationen zum Lehramt und der Studienorganisation bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg. Informationen zu den Berufswegen finden Sie unter Lehrer*in Hamburg. Viele weitere Informationen können Sie auf der Seite Infoportal Lehramt der UHH bekommen.
Bewerbung
Sie wollen sich auf einen Lehramtsstudiengang mit dem Unterrichtsfach Biologie am Fachbereich Biologie bewerben?
Arbeitssicherheit
Alle Studierenden der Biologie müssen zu Beginn des Studiums an der obligatorischen Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Alle Inforamtionen dazu erhalten Sie bei der Erstsemesterveranstaltung, der Orientierungseinheit (OE) Biologie.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die wichtigen Informationen Zur Arbeitssicherheit inkl. der Sicherheitshinweise von A bis Z.
Anerkennungen
Bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geht es in der Regel entweder um die Anerkennung von Leistungen, die bereits an einer anderen Hochschule erbracht wurden (z. B. Leistungen aus einem vorherigen Studium oder einem Auslandsstudium) oder um Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die von anderen Studiengängen angeboten wurden, beispielsweise für den Wahlbereich.
Anerkennungen von externen Leistungen (Auslandssemester, Hochschul- oder Studiengangwechsel)
Die Anerkennung von Leistungen geschieht auf der Basis der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge und steht in der Verantwortung der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden.
Die Prüfung der Anerkennungsanträge orientiert sich an dem Grundsatz, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Rahmen eines anderen Studiums erbracht worden sind, anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen (Hamburgisches Hochschulgesetz, § 40). Die formale Bearbeitung der Anerkennungsanträge erfolgt durch die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination.
Ansprechpersonen
Die Studienkoordination Ihres Studiengangs ist Ihre erste Ansprechperson in allen Fragen zur Anerkennung von Leistungen. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten:
Schritt 1: Beratung
Bevor Sie den Antrag stellen, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination Ihres Studiengangs: per E-Mail oder im Rahmen der Sprechzeiten/ggf. eines individuellen Termins (Kontakt).
Bitte machen Sie sich vor der Antragstellung Gedanken, welche Module bzw. Teilmodule Sie sich anerkennen lassen wollen. Die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs sind in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Wir benötigen für die Beratung zur Antragstellung:
- das offizielle Transcript of Records (ToR) oder eine vergleichbare offizielle Leistungsübersicht
- falls erforderlich eine übersetzte Fassung der Zeugnisuntelagen in Englisch oder Deutsch
- Kurs- und/oder Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Studienplan, Literaturlisten, Sitzungsplan, Prüfungsunterlagen, etc.)
- Notenskala mit der besten und der schlechtesten Bestehensnote (nur bei abweichenden Notensystemen)
- einen Nachweis zum Arbeitsaufwand, sofern auf dem ToR keine ECTS-Credits ausgewiesen werden und/oder ggf. Angaben zum Gesamtworkload eines Leistungspunkts (Credit Points, ECTS)
- bei Anrechnungen aus einer Berufsausbildung: das IHK- und Berufsschul(abschluss)zeugnis.
In der Beratung erhalten Sie hilfreiche und essentielle Empfehlungen zum Anerkennungsantrag.
Hinweis: Eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen für den Teilstudiengang Biologie kann nicht mehr beantragt werden, wenn bereits ein Prüfungsversuch in diesem Modul wahrgenommen wurde.
Schritt 2: Antragstellung
Nach der Beratung können Sie das elektronische Antragsformular in STiNE ausfüllen und es elektronisch absenden.
Das elektronische Antragsformular finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt "Studium/Studiumsverwaltung/Anträge".
Bitte reichen Sie anschließend die erforderlichen Unterlagen und Nachweise elektronisch ein (Kontakt).
Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid
Über Ihren Antrag entscheidet die bzw. der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses. Sie erhalten dazu einen Bescheid und werden per E-Mail informiert, wenn der Bescheid in Ihrem STiNE-Account für Sie verfügbar ist. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihr Studienleistungskonto erfolgt im ZPLA.
Bitte beachten Sie, dass E-Mails im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nur an Ihre offizielle Hamburger-Studiums-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) versendet werden. Eine Weiterleitung an andere E-Mail-Adressen kann eingerichtet werden. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums der Universität Hamburg.
Die Bearbeitungsdauer des Anerkennungsantrags ist abhängig vom Aufwand. Sie erfolgt schnellstmöglich. In komplizierten oder umfangreichen Fällen oder wenn Nachweise fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Sollten Sie nach 2 Monaten weder einen Bescheid, noch anderweitig Rückmeldung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Studienkoordination in Verbindung.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldungen primär die erste Anmeldephase. Nur dann können wir gewähren, dass Sie in Ihren regulär vorgesehenen Pflichtveranstaltungen auch sicher einen Platz erhalten. Bitte beachten Sie in Wintersemestern ggf. die abweichende Anmeldephase für die Veranstaltungen des ersten Semesters.
Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen mit mehreren Übungs-, Seminar- und/oder Praktikumsgruppen sollten Sie möglichst viele der angebotenen Gruppen unter Vergabe von Prioritäten wählen. Dies erhöht Ihre Chance auf einen passenden Veranstaltungsplatz. Wenn Sie zu wenig Prioritäten setzten, kann es Ihnen passieren, dass Sie keinen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten.
Zum Platzvergabeverfahren erhalten Sie währende der ersten STiNE Anmeldephase wichtige Hinweise.
Auslandsstudium
Es ist möglich, während des Bachelor- und auch während des Masterstudiums eine Zeit lang im Ausland zu studieren. Nützliche Tipps zur Planung des Auslandsaufenthaltes sowie Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, finden Sie in der Rubrik „Internationales“.
BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Webseite des Studierendenwerks und der Informationsseite des ZPLA.
BAföG-Bewertungen bzw. Bescheinigungen können Sie beim ZPLA beantragen.
Beeinträchtigt studieren
Das Studienbüro ist stufenlos zugänglich, im EG des Gebäudes gibt es ein WC für Menschen mit Behinderungen. Bitte teilen sie uns individuelle Bedarfe nach Möglichkeit mit, bevor Sie vorbeikommen.
Beschwerden
Für Kritik und Beschwerden können Sie sich gerne an die zuständigen Studiengangskoordinatoren im Studienbüro (an Frau Petra Ziemer und in Vertretung an Herrn Dr. Markus Brändel) wenden. Um für Sie ein möglichst reibungsloses Studium zu organisieren, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Wir nehmen uns auch gerne Ihrer Beschwerden an. Darüber hinaus gibt es an der Universität folgende Stellen für Beschwerden:
Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten der MIN-Fakultät
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Studierende
Hilfe bei Diskriminierung im Zentrum Antidiskriminierung (ZAD).
Eidesstattliche Versicherung
gKI im Lehramtsstudium und im 45-LP Nebenfach
Krankmeldung
Krankmeldungen müssen mit dem Formular des ZPLA innerhalb von zwei Kalenderwochen im ZPLA eingereicht werden. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin „entschuldigt“ sind (z.B. durch eine Krankmeldung) zählt dieser Termin nicht zu Ihren Prüfungsversuchen.
Nachhaltigkeitszertifikat der MIN-Fakutät (freiwillig, studiengangsunabhängig)
OE die Orientierungseinheit für Erstsemester
Pflege von Angehörigen
"Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist es für Studierende nicht immer leicht, die familiären Aufgaben und das Studium in Einklang zu bringen. Das Eintreten der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen ist immer eine schwierige Situation und geht mit vielen Fragen und Unsicherheiten einher" [Webseite Familienbüro, leicht verändert]. Beratungsangebote und Hilfen finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden, die Angehörige pflegen bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Prüfungsanmeldungen und Prüfungsabmeldungen
Die Anmeldung zur Prüfung muss durch die Studierenden selbstständig in STiNE durchgeführt werden. Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte innerhalb der An- und Abmeldephase zur Prüfung im Studienbüro Biologie.
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Studierende, die von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten möchten, müssen sich selbständig in STiNE von der Prüfung wieder abmelden. Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte innerhalb der An- und Abmeldephase zur Prüfung im Studienbüro Biologie.
Sollten Sie kurzfristig zu einem Prüfungstermin erkrankt sein, finden Sie die weiteren Informationen unter Krankmeldung.
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WICHTIGE HINWEISE Prüfungen für die Sie in STiNE angemeldet sind, zählen als Prüfungsversuch und werden gewertet- unabhängig davon, ob Sie zum Prüfungstermin erscheinen oder nicht. |
An- und Abmeldephasen für Prüfungen
Die An- und Abmeldephase für alle Modulprüfungen im Teilstudiengang Biologie, für die in STiNE ein Termin festgelegt ist, beginnt in der jeweiligen STiNE-Anmeldephase für das kommende Semester um 09:00 Uhr und endet drei Tage vor dem Klausurtermin um 23:59 Uhr!
Beispiel:
| Anmeldschluss | 3. Februar 23:59 Uhr (die Uhrzeit ist fix, egal zu welcher Uhrzeit die Prüfung stattfindet) |
| 1.Tag | 4. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
| 2.Tag | 5. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
| Prüfungstermin | 6. Februar z.B. 10 Uhr (Uhrzeit an diesem Tag ist egal) |
Die fixe An- und Abmeldephase für alle Modulprüfungen im Teilstudiengang Biologie, für die in STiNE KEIN Termin festgelegt ist (z. B. Referate, Hausarbeiten), beginnt jeweils in der STiNE-Anmeldephase für das kommende Semester um 09:00 Uhr und endet
in den Sommersemestern
- für das erste Prüfungsangebot am 28.05. um 23:59 Uhr!
- für das zweite Prüfungsangebot am 29.07. um 23:59 Uhr!
In den Wintersemestern
- für das erste Prüfungsangebot am 29.01. um 23:59!
- für das zweite Prüfungsangebot am 12.02. um 23:59 Uhr!
Prüfungsorganisation
Im Bachelor- und Master-Teilstudiengang Biologie haben Sie zwei Prüfungsmöglichkeiten pro Modulprüfung und Semester, in dem das entsprechende Modul angeboten wird. Sie müssen sich selbst rechtzeitig für die Modulabschlussprüfungen der Pflichtmodule in STiNE anmelden. Sollten Problem auftreten wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist über das Kontaktformular an das Studienbüro.
Krankmeldungen müssen mit dem Formular des ZPLA innerhalb von zwei Kalenderwochen im ZPLA eingereicht werden. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin „entschuldigt“ sind (z.B. durch eine Krankmeldung) zählt dieser Termin nicht zu Ihren Prüfungsversuchen.
Sie müssen nicht zum ersten Prüfungstermin angemeldet sein, um an dem zweiten Termin teilnehmen zu dürfen.
Wir empfehlen ausdrücklich die Prüfungen im Anschluss an die jeweiligen Module zu absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungsmöglichkeiten haben. Die maximal mögliche Anzahl Ihrer Prüfungsversuche ist in der für Sie geltenden Prüfungsordnung definiert.
Qualitätsmanagement - Qualitätszirkel (Termine)
Um die Studiengänge fortwährend zu verbessern und anzupassen, gibt es ein umfangreiches Qualitätsmanagement. Studierenden sind gefragt hier aktiv teilzunehmen, sei es in den Qualitätszirkeln (siehe Prüfungsausschüsse bei den jeweiligen Studiengängen) oder in dem sie an den Lehrveranstaltungsevaluationen teilnehmen.
Nächste Sitzung des Qualitätszirkels:
Semestertermine
Schwangerschaft und Stillzeit
Ab 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studierende.
Auf den Seiten des ZPLA finden Sie alle wichtigen Informationen zur Meldung einer Schwangerschaft oder Stillzeit.
Damit für Sie ein umfassender Schutz gewährleistet werden kann, melden Sie Ihre Schwangerschaft und Stillzeit bitte frühzeitig im ZPLA.
Siehe auch die Handreichung 17 des Referats Qualität und Recht.
STiNE-Anmeldephasen
Studienfinanzierung
Studieren mit Kind
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Teilzeitstudium
Bei Fragen zum Thema Teilzeitstudium wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Website mit den wichtigsten Informationen zum Thema Teilzeitstudium.
Unfallanzeige
Studierende: Es ist immer eine Unfallanzeige zu erstellen, wenn infolge eines „Arbeits-“ oder Wegeunfalls eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Im KUS-Portal der Universität Hamburg finden Sie die Unfallanzeige für Studierende der Universität Hamburg (PDF) und weitere Informationen.
Urlaubssemester
Bei Fragen zum Thema Urlaubssemester wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Webseite mit den wichtigsten Informationen zum Thema Urlaubssemester/Beurlaubung.
Wohnangebot des Studierendenwerkes
Veranstaltungsorte (Semesterplanung mit Fahrtzeiten)
Überschneidungsfrei studieren – Semesterplanung – Wo finden meine Veranstaltungen statt?
Bitte berückstigen Sie bei Ihrer Semesterplanung eventuelle Fahrtzeiten zum Veranstaltungsort. (Für die S-Bahnstrecke von Dammtor nach Klein Flottbek (IPM) benötigen Sie z. B. 28 min.)
Eine Übersicht über die Veranstaltungsorte der Lehrveranstaltungen im Teilstudiengang Biologie finden Sie in dieser Liste (PDF).
Zeitfenstermodell und Studierbarkeit
Die Informationsseiten des ZPLA liefern hilfreiche Hinweise zum Zeitfenstermodell und der Studierbarkeit verschiedener Fächerkombinationen.



