Lehramtsstudiengänge
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise unten auf dieser Seite.
Bewerbung
Sie wollen sich auf einen Lehramtsstudiengang mit dem Unterrichtsfach Biologie am Fachbereich Biologie bewerben?
Anerkennungen
Eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen für den Teilstudiengang Biologie kann wie folgt beantragt werden.
Da wir Ihr Anliegen elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen mit uns über eine uni-hamburg-E-Mail-Adresse oder eine studium.uni-hamburg.de-E-Mail-Adresse zu kommunizieren und die u.g. Unterlagen zu übermitteln. |
Bitte senden Sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens in einem ersten Schritt die folgenden Unterlagen als PDF via E-Mail an petra.ziemer"AT"uni-hamburg.de.
- Ihr Transcript of Redords/Zeugnis mit den Leistungen, die Sie gern anerkennen lassen möchten und ggf. (wenn nicht im Zeugnis oder ToR enthalten) zusätzliche Zeugnisunterlagen aus denen die folgenden Punkte hervorgehen:
- Notenskala (mit der besten und der schlechtesten Bestehensnote)
- Gesamtworkload eines Leistungspunkts (Credit point, ECTS)
- Falls erforderlich eine übersetzte Fassung der Zeugnisuntelagen in Englisch oder Deutsch
- Modulbeschreibung des Moduls, das Sie sich gern anrechnen lassen möchten
- Modulbeschreibung des Moduls, für das Sie sich die Leistung gern anerkennen lassen möchten.
Nach Erhalt einer ersten Rückmeldung senden Sie bitte die oben stehenden Unterlagen in der finalen Fassung mit dem Antrag auf Anerkennung an petra.ziemer"AT"uni-hamburg.de.
Bitte reichen Sie pro Modul jeweils ein eigenes Antragsformular ein.
Viele wichtige Hinweise zu den Anerkennungen finden Sie zum Nachlesen auch noch einmal auf der Homepage des ZPLA.
Auslandsstudium
Es ist möglich, während des Bachelor- und auch während des Masterstudiums eine Zeit lang im Ausland zu studieren. Nützliche Tipps zur Planung des Auslandsaufenthaltes sowie Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, finden Sie in der Rubrik „Internationales“.
BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Webseite des Studierendenwerks und der Informationsseite des ZPLA.
BAföG-Bewertungen bzw. Bescheinigungen können Sie beim ZPLA beantragen.
Beschwerden
Für Kritik und Beschwerden können Sie sich gerne an die zuständigen Studiengangskoordinatoren im Studienbüro (an Frau Petra Ziemer und in Vertretung an Herrn Dr. Markus Brändel) wenden. Um für Sie ein möglichst reibungsloses Studium zu organisieren, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Wir nehmen uns auch gerne Ihrer Beschwerden an. Darüber hinaus gibt es an der Universität folgende Stellen für Beschwerden:
Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten der MIN-Fakultät
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Studierende
Eidesstattliche Versicherung - Gestaltung-Vorgaben-Vorschlag
Hier finden SIe einen Vorschlag für Ihre Eidesstattliche Versicherung.
Nachhaltigkeitszertifikat der MIN-Fakutät (freiwillig, studiengangsunabhängig)
OE die Orientierungseinheit für Erstsemester
Pflege von Angehörigen
"Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist es für Studierende nicht immer leicht, die familiären Aufgaben und das Studium in Einklang zu bringen. Das Eintreten der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen ist immer eine schwierige Situation und geht mit vielen Fragen und Unsicherheiten einher" [Webseite Familienbüro, leicht verändert]. Beratungsangebote und Hilfen finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden, die Angehörige pflegen bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Prüfungsanmeldungen und Prüfungsabmeldungen
Die Anmeldung zur Prüfung muss durch die Studierenden selbstständig in STiNE durchgeführt werden. Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte innerhalb der An- und Abmeldephase zur Prüfung im Studienbüro Biologie.
Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Studierende, die von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten möchten, müssen sich selbständig in STiNE von der Prüfung wieder abmelden. Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte innerhalb der An- und Abmeldephase zur Prüfung im Studienbüro Biologie.
Sollten Sie kurzfristig zu einem Prüfungstermin erkrankt sein, finden Sie die weiteren Informationen unter Krankmeldung.
WICHTIGE HINWEISE Prüfungen für die Sie in STiNE angemeldet sind, zählen als Prüfungsversuch und werden gewertet- unabhängig davon, ob Sie zum Prüfungstermin erscheinen oder nicht. |
An- und Abmeldephasen für Prüfungen
Die An- und Abmeldephase für alle Modulprüfungen im Teilstudiengang Biologie, für die in STiNE ein Termin festgelegt ist, beginnt in der jeweiligen STiNE-Anmeldephase für das kommende Semester um 09:00 Uhr und endet drei Tage vor dem Klausurtermin um 23:59 Uhr!
Beispiel:
Anmeldschluss | 3. Februar 23:59 Uhr (die Uhrzeit ist fix, egal zu welcher Uhrzeit die Prüfung stattfindet) |
1.Tag | 4. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
2.Tag | 5. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
Prüfungstermin | 6. Februar z.B. 10 Uhr (Uhrzeit an diesem Tag ist egal) |
Die fixe An- und Abmeldephase für alle Modulprüfungen im Teilstudiengang Biologie, für die in STiNE KEIN Termin festgelegt ist (z. B. Referate, Hausarbeiten), beginnt jeweils in der STiNE-Anmeldephase für das kommende Semester um 09:00 Uhr und endet
in den Sommersemestern
- für das erste Prüfungsangebot am 28.05. um 23:59 Uhr!
- für das zweite Prüfungsangebot am 29.07. um 23:59 Uhr!
In den Wintersemestern
- für das erste Prüfungsangebot am 29.01. um 23:59!
- für das zweite Prüfungsangebot am 12.02. um 23:59 Uhr!
Prüfungsorganisation
Im Bachelor- und Master-Teilstudiengang Biologie haben Sie zwei Prüfungsmöglichkeiten pro Modulprüfung und Semester, in dem das entsprechende Modul angeboten wird. Sie müssen sich selbst rechtzeitig für die Modulabschlussprüfungen der Pflichtmodule in STiNE anmelden. Sollten Problem auftreten wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist über das Kontaktformular an das Studienbüro.
Krankmeldungen müssen mit dem Formular des ZPLA innerhalb von zwei Kalenderwochen im ZPLA eingereicht werden. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin „entschuldigt“ sind (z.B. durch eine Krankmeldung) zählt dieser Termin nicht zu Ihren Prüfungsversuchen.
Sie müssen nicht zum ersten Prüfungstermin angemeldet sein, um an dem zweiten Termin teilnehmen zu dürfen.
Wir empfehlen ausdrücklich die Prüfungen im Anschluss an die jeweiligen Module zu absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine begrenzte Anzahl an Prüfungsmöglichkeiten haben. Die maximal mögliche Anzahl Ihrer Prüfungsversuche ist in der für Sie geltenden Prüfungsordnung definiert.
Qualitätsmanagement
Um die Studiengänge fortwährend zu verbessern und anzupassen, gibt es ein umfangreiches Qualitätsmanagement. Studierenden sind gefragt hier aktiv teilzunehmen, sei es in den Qualitätszirkeln (siehe Prüfungsausschüsse bei den jeweiligen Studiengängen) oder in dem sie an den Lehrveranstaltungsevaluationen teilnehmen.
Semestertermine
Schwangerschaft und Stillzeit
Ab 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studierende.
Auf den Seiten des ZPLA finden Sie alle wichtigen Informationen zur Meldung einer Schwangerchaft oder Stillzeit.
Damit für Sie ein umfassender Schutz gewährleistet werden kann, melden Sie Ihre Schwangerschaft und Stillzeit bitte frühzeitig im ZPLA.
Siehe auch die Handreichung 17 des Referats Qualität und Recht.
STiNE-Anmeldephasen
Stipendium
DAAD Lehramt.international
Bewerbungszeitraum: 01.10. – 31.10.2024
Ab dem 01.10. läuft die neue Bewerbungsphase für das DAAD Stipendienprogramm Lehramt.international. Bewerben können sich Lehramtsstudierende, die ein Praktikum planen, das zwischen dem 01.01. und 31.05.25 beginnt. Die Frist gilt für die Stipendien Auslandspraktika für Lehramtsstudierende sowie für Auslandspraktika für Lehramtsabsolvent/innen .
Neu ab dieser Bewerbungsrunde ist, dass keine Individualstipendien mehr für die 33 Erasmus+-Programmländer vergeben werden und die Mindestförderdauer in der Förderlinie 1 für Lehramtsstudierende von bisher einem Monat (= 30 Tage) auf künftig sechs Wochen (= 42 Tage) angehoben wird.
Studienfinanzierung
Studieren mit Kind
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Teilzeitstudium
Bei Fragen zum Thema Teilzeitstudium wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Website mit den wichtigsten Informationen zum Thema Teilzeitstudium.
Unfallanzeige
Studierende: Es ist immer eine Unfallanzeige zu erstellen, wenn infolge eines „Arbeits-“ oder Wegeunfalls eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Im KUS-Portal der Universität Hamburg finden Sie die Unfallanzeige für Studierende der Universität Hamburg (PDF) und weitere Informationen.
Urkundenverleihung
Am Fachbereich Biologie wird am 24. Januar 2025 eine feierliche Urkundenverleihung am Institut für Zell- und Systembiologie der Tiere stattfinden. Wir würden uns sehr freuen Ihnen Ihre Urkunde in diesem Rahmen zu übergeben.
Für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sind wir auf eine Anmeldung angewiesen, um planen zu können:
Die Teilnahme ist freiwillig.
Urlaubssemester
Bei Fragen zum Thema Urlaubssemester wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Webseite mit den wichtigsten Informationen zum Thema Urlaubssemester/Beurlaubung.