Bachelor of Science Holzwirtschaft
Zu diesem Studiengang erfolgt keine Zulassung mehr.
Studienziel des Bachelor-Studiengangs Holzwirtschaft
- die Vermittlung der für die Berufspraxis notwendigen Kenntnisse, Kompetenzen, wissenschaftlichen Methoden;
- die Fähigkeit, die Zusammenhänge der holzwirtschaftlichen Fachgebiete zu überblicken und anzuwenden; sowie
- der Erwerb der Qualifikation für ein Masterstudium.
Die fachwissenschaftliche Ausbildung konzentriert sich dabei auf die drei Bereiche Wirtschaft, Natur und Technik. Die Absolvent:innen haben Kompetenzen in den Bereichen Holzmärkte und -handel, Marketing, Holz- und Forstwirtschaftslehre, Holzbiologie und -pathologie, Holz- und Forstwirtschaftsgeografie, Nutzhölzer, Holzphysik, Holzchemie, Verfahrenstechnik des Holzes und der Holzwerkstoffe, Holztechnologie und Holzschutz. Sie haben eines dieser Gebiete exemplarisch vertieft und sind in der Lage, spezielle Anwendungen und übergreifende Zusammenhänge zu überblicken und zu verwenden. Außerdem verfügen die Absolvent:innen über allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen wie berufspraktische Erfahrungen, Exkursions- und (nach Möglichkeit) Auslandserfahrungen, Projektmanagement und Teamfähigkeit.
Studienplan
Ablauf des Studiums
Die geplanten Veranstaltungen im Semesterverlauf finden Sie HIER!
Betriebspraktikum
Art und Umfang des Praktikums: Die Fachspezifischen Bestimmungen des B.Sc. Holzwirtschaft sehen vor, dass jede/r Studierende 16 Wochen Betriebspraktikum macht. Ziel des Praktikums ist es das im Studium erworbene Wissen anzuwenden und zu ergänzen. Hierfür erhält die/der Studierende 21 Leistungspunkte (unbenotet). Die Praktikumszeit kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden, wobei die Mindestdauer jedes einzelnen Praktikums zwei Wochen beträgt. Jede/r Studierende kümmert sich selbstständig um seine/ihre Praktikumsplätze.
Die Praktika müssen in Betrieben der Holzwirtschaft abgeleistet werden. Allerdings können bis maximal acht Wochen dieser Zeit in Betrieben mit Bezug zur Holzwirtschaft absolviert werden. Falls es Unklarheiten über eine mögliche Anerkennung von Praktika gibt, – (ist der Bezug zur Holzwirtschaft gegeben?) – sollte man sich in jeden Fall im Vorfeld zwecks Klärung persönlich an das Studienbüro Holzwirtschaft wenden.
Ausnahme: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Holzwirtschaft ersetzt die Verpflichtung zum Praktikum. Die Studierenden mit Berufsausbildung reichen im Studienbüro Holzwirtschaft ihren Gesellenbrief/Abschluss-Zeugnis ein. Dies wird dann als Ersatz für ein Praktikum anerkannt.
Bescheinigung Praktikum: Für die Anerkennung eines Praktikums muss eine Bescheinigung vom Unternehmen im Studienbüro eingereicht werden. Dieser Bescheinigung sind Zeitraum des Praktikums, Name des Praktikanten und die Tatsache, dass im Unternehmen ein Praktikum abgeleistet wurde, zu entnehmen.
Art und Umfang Praktikumsbericht: Zum erfolgreichen Praktikumsabschluss ist ein Praktikumsbericht anzufertigen. Als Richtlinie für den Umfang gilt ungefähr eine Seite pro Woche. Der Praktikumsbericht soll NICHT chronologisch geordnet sein! Bitte gliedern Sie den Bericht inhaltlich (z. B. Ablauf des Fertigungsprozesses; Ablauf des eigenen „Forschungsprojektes“ im Unternehmen; Produkt-/Tätigkeitsbereiche des Unternehmens; Märkte des Unternehmens). Hierbei ist wichtig, dass ein „Roter Faden“ in der Gliederung und im Text deutlich zu erkennen ist.
Der Praktikumsbericht dient auch als Übung für spätere Ausarbeitungen im Studienverlauf, sodass Sorgfalt bei Form, Rechtschreibung, Kommasetzung etc. selbstverständlich sind.
Bachelorarbeit
Anmeldung
Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sind 120 erbrachte Leistungspunkte.
Zur Anmeldung füllen Sie dieses obige Formular aus, schicken es per Email-Anhang zur Betreuerin bzw. zum Betreuer Ihrer Abschlussarbeit und lassen es unterschreiben. Wenn Sie das unterschriebene Formular zurückbekommen, schicken Sie es über das Kontaktformular an das Studienbüro Biologie. Sie bekommen daraufhin eine Nachricht, mit der Bitte das Abgabedatum (steht in der Nachricht) zu bestätigen. Erst danach ist Ihre Arbeit angemeldet.
Zwischen Anmeldung und Abgabe der Arbeit mindestens 8 Wochen (5-Tage Woche bei 8h/Tag) liegen.
Spätestens 5 Monate nach der Anmeldung muss die Bachelorarbeit abgegeben werden.
Durchführung
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul besteht aus der eigentlichen Bachelorarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Bachelorarbeit
In welcher Arbeitsgruppe Sie Ihre Bachelorarbeit machen, liegt an in Ihren Händen. Sie sollten sich daher an eine/n Dozent:in wenden und mit ihr oder ihm ein Thema absprechen. Oft liegen schon fertige Themen in der Schublade oder die Dozent:innen freuen sich über die Mitarbeit in einem laufenden Projekt. Sollten Sie ein eigenes Wunschthema haben, können Sie sich auch damit an die thematisch passende Arbeitsgruppe wenden.
Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 5 Monate mit Beginn des Anmeldedatums (siehe Anmeldeformular (PDF)). Sie benötigen zwei Gutachter für die Arbeit. Nach §14 Absatz 7 der RPO (PDF) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 3. 12. 2012 ist bei den Gutachtern Folgendes zu beachten:
- Mindestens eine oder einer der Prüfer muss der Gruppe der Hochschullehrer, der habilitierten oder der promovierten Mitglieder des Fachbereichs Biologie angehören und am Bachelorstudiengang Holzwirtschaft beteiligt sein (vgl. §64 HmHG).
- Zur Prüferin bzw. zum Prüfer kann eine Doktorandin oder ein Doktorand bestellt werden, die bzw. der im Fachbereich Biologie zur Promotion zugelassen an einem der Institute des Fachbereichs Biologie tätig ist. In diesem Fall muss die Arbeitsgruppenleiterin bzw. der Arbeitsgruppenleiter eine solche Betreuung befürworten und bestätigen, dass das Thema der Bachelorarbeit inhaltlich mit der Forschungstätigkeit der Doktorandin bzw. des Doktoranden zusammenhängt.
- Externe Gutachter
Der Prüfungsausschuss kann vor Anmeldung der BSc-Arbeit auf Antrag Prüferinnen bzw. Prüfer bestellen, die nicht Mitglieder der Universität Hamburg sind. In diesem Fall ist dem formlosen Antrag ein wissenschaftlicher Lebenslauf der externen Prüferin oder des externen Prüfers beizufügen, aus dem die wissenschaftliche Expertise, die Publikationsleistung sowie etwaige Erfahrungen in der Betreuung von Abschlussarbeiten hervorgehen. Dies kann auch per Email an das Studienbüro(bernhard.kente"AT"uni-hamburg.de) geschehen.
Die Abgabe muss bis zum Abgabedatum erfolgen, sonst wird die Arbeit als „nicht bestanden“ gewertet.
Zur Fristgerechten Abgabe Ihrer Abschlussarbeit schicken Sie uns Ihre Arbeit als PDF-Datei über das Kontaktformular zu. Die maximale Größe sind 20MB. Sollte Ihre Datei sind nicht unter diese Größe verkleinern lassen, wenden Sie sich an das Studienbüro. Als Abgabedatum der Abschlussarbeit zählt das Datum des Tickets. Auch innerhalb der Abgabefrist können Sie die Arbeit nur einmal einreichen! Achten Sie daher darauf, dass Sie die richtige Version abschicken. Ein gedrucktes Exemplar brauchen wir nicht.
Mündliche Prüfung
Inhalt der Prüfung ist das Thema der Bachelorarbeit und angrenzende Themen. Es muss mindestens einer der Gutachter der Bachelorarbeit und eine Besitzerin bzw. ein Besitzer bei der Prüfung anwesend sein. Die Beisitzerin bzw. der Beisitzer muss mindestens einen Bachelorabschluss haben und ist zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dauer der Prüfung sollte ca. 30 Minuten sein. Sie kann vor der Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden, sollte aber spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Alternativ kann auch ein Vortrag z.B. innerhalb der Arbeitsgruppe gehalten werden. Alternativ kann auch ein Vortrag z.B. innerhalb der Arbeitsgruppe gehalten werden, der dann benotet wird.
Prüfungsordnung und Modulhandbuch
- Prüfungsordnung (PDF)
- Änderung der Prüfungsordnung (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen ab WiSe 08/09 (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen ab WiSe 10/11 (PDF)
- Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen (PDF)
- Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen (PDF)
- Aufhebung der Fachspezifischen Bestimmungen für Holzwirtschaft als Fach eines Studiengangs mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ (B.Sc.) vom 30. Juni 2005, 28. Januar 2009 und 3. März 2010, zuletzt geändert am 2. Juli 2014 und am 6. April 2016 (PDF)
- Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel für den B.Sc. Holzwirtschaft (PDF)
- Modulhandbuch (PDF)
Nach dem Bachelorstudium
Holzwirt:innen sind wissenschaftlich ausgebildete Führungskräfte, die über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus den Bereichen der Holzwirtschaft und angrenzenden Wirtschaftszweigen verfügen.
Umfragen unter Einbeziehung der Mitglieder des Bundes Deutscher Holzwirte (BDH) ergaben, dass rund zwei Drittel der Absolvent:innen Führungspositionen in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung einnehmen. Durchschnittlich 15 % der Absolvent:nnen promovieren.
Typische Geschäftsfelder finden sich in der Holzindustrie, in Forschung und Lehre, im Holzhandel sowie in beratender Funktion als Sachverständige und Consultants. In technischen Bereichen sind Holzwirt:innen sowohl in der Holzwirtschaft, als auch in der Zellstoff- und Papierindustrie tätig.
Am Institut für Holzwissenschaften der Universität Hamburg wird der Studiengang M.Sc. Wood Science angeboten, der eine Spezialisierung in den holzwirtschaftlichen Fachgebieten ermöglicht.
Hilfreiche Links zur Suche nach Masterstudiengängen (im Aufbau und nicht vollständig):
Interessante Informationen finden Sie auch beim Bund Deutscher Holzwirte e. V.