Promotion
Es gibt zwei gültige Promotionsordnungen. Je nachdem, wann Sie zum Promotionsverfahren zugelassen wurden gilt:
a) Zulassung von 2010 bis 30.09.2019 - Promotionsordnung von 2010 mit der dazugehörigen Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses der Biologie
oder
b) ab Zulassung 1. Oktober 2019 - Promotionsordnung von Mai 2018 mit der dazugehörigen Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses der Biologie
Eine Kurzanleitung zum jeweiligen Verwaltungsverfahren am Fachbereich Biologie der beiden Promotionsordnungen finden Sie, wenn Sie dem jeweiligen Link folgen.
Fragen zu Eingangsbestätigungen
Bis auf Weiteres gilt grundsätzlich:
Anträge, die elektronisch eingehen, werden bearbeitet. Sollten ausgedruckte Unterlagen oder Angaben in den elektronischen Unterlagen fehlen, werden diese im Rahmen der Bearbeitung zu gegebener Zeit angefragt. Bitte haben Sie bezüglich der Rückmeldung etwas Geduld. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Empfangsbestätigungen ab.
Die Adresse des Studienbüros finden Sie im Rahmen von Antragsstellungen in Docata und auf unserer Homepage (https://www.biologie.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/kontakt.html). Zeitnahe Bestätigungen über die Zustellung Ihrer Unterlagen können ggf. die entsprechenden Zustelldienste geben.