Bachelor of Science Bioressourcen-Nutzung
Zu diesem Studiengang erfolgt keine Zulassung mehr.
Studienziel des Bachelor-Studiengangs Bioressourcen-Nutzung (Lignocellulosen)
Durch den Bachelorstudiengang Bioressourcen-Nutzung (BRN) haben die Absolvent:innen sowohl umfangreiche berufsqualifizierende, theoretische Grundlagen als auch Methodenkenntnisse und -fähigkeiten in dem interdisziplinären Themengebiet der Nutzung der Ressource Holz und anderer Lignocellulosen wie Bambus, Palmen und Stroh erlangt.
Die Absolvent:innen besitzen einen Überblick über die wichtigsten Themen vom Anbau der Lignocellulosen bis zu deren Nutzung und verstehen die grundlegende Funktionen der Materialien inklusive der Verarbeitungstechnologie und der Auswirkungen auf Natur und Gesellschaft.
Des Weiteren haben die Absolvent:innen umfangreiches Wissen über naturwissenschaftliche, technologische und ökonomische Grundlagen erlangt.
Sie haben die „Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens“ verinnerlicht und besitzen berufsqualifizierende und soziale Kompetenzen.
Darüber hinaus haben sie ökonomische und sozioökonomische Kompetenzen, um die naturwissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse in der Bioökonomie sinnvoll einzusetzen.
Studienplan
Der B.Sc. Bioressourcen-Nutzung hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Es müssen 180 ECTS erreicht werden.
Die zeitliche Platzierung der einzelnen Module mit ihren Veranstaltungen im Studienverlauf können in der Verlaufsübersicht (PDF) nachgelesen werden.
Nachhaltigkeitszertifikat der MIN-Fakultät (freiwillig, unabhängig vom Studiengang)
Externes Berufspraktikum
Eine praktische, externe Tätigkeit im Rahmen des Moduls BRN15 Externes Berufspraktikum im Bachelor-Studium Bioressourcen-Nutzung hat die Aufgabe, die Studierenden mit ihrem späteren Berufsfeld vertraut zu machen. Ein externes Berufspraktikum fördert das Verständnis der Sozialstruktur in Betrieben durch Erkennen des Zusammenwirkens von Mitarbeiter:innen sowie betrieblicher Organisationseinheiten. Durch ein externes Berufspraktikum erhalten die Studierenden eine Orientierung welche Berufsfelder Ihnen nach Ihrem Studium offenstehen.
Die Praktikumszeit kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden, wobei die Mindestdauer jedes einzelnen externen Berufspraktikums zwei Wochen beträgt. Jede/r Studierende kümmert sich selbstständig um die Praktikumsplätze.
Gliederung des externen Berufspraktikums
Das Modul BRN15 Externes Berufspraktikum gliedert sich in Grundpraktikum und Fachpraktikum.
Grundpraktikum
Ziel: Es soll einen Einblick in das Arbeitsleben generell vermitteln. Kontakt mit dem Werkstoff Holz oder lignocellulosehaltigen Materialien, daraus gefertigten Halb- und Fertigprodukten und den entsprechenden Be- und Verarbeitungsverfahren. Die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge in Betrieben sollen den Studierenden erste Eindrücke aus dem weiten Feld der Bioressourcen-Nutzung ermöglichen.
Wo: Praktikumsbetriebe müssen von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein und einen für die Ausbildung qualifizierten Mitarbeiter haben. Die Betriebe müssen vor Beginn (Abschluss Praktikumsvertrag o.ä.) von Dr. Katrin Schwarz genehmigt werden.
Dauer: Die Dauer des Grundpraktikums beträgt 4 Wochen, aufteilbar in 2 x zweiwöchige Praktika.
Prüfungsleistung: Praktikumsbescheinigung des Betriebes (Dauer, was wurde gemacht und wie hat man sich gemacht; bei Dr. Katrin Schwarz abzugeben) und Referat im Seminar zum externen Berufspraktikum.
Fachpraktikum
Ziel: In Ergänzung zu dem in Lehrveranstaltungen erworbenen Wissen soll dessen Anwendung in der Praxis erfahren und vertieft werden. Ausgehend von biobasierten bzw. lignocellulosehaltigen Rohstoffen sollen daraus hergestellte Produkte, die zu ihrer Herstellung eingesetzten Technologien, die sich ergebenden Produkteigenschaften und ökologische Erfordernisse dem Praktikanten nahegebracht werden. Darüber hinaus soll der/die Studierende Einblicke in betriebliche Strukturen und Gesamtabläufe gewinnen. Neben Fachwissen wird hier nach Einweisung durch einen betrieblichen Ausbilder von Praktikant:innen bereits ein eigenständiges Arbeiten bzw. Handeln erwartet.
Wo: Praktikumsbetriebe müssen von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein und einen für die Ausbildung qualifizierten Mitarbeiter haben. Die Betriebe müssen vor Beginn (Abschluss Praktikumsvertrag o.ä.) von Dr. Katrin Schwarz genehmigt werden.
Dauer: Die Dauer des Fachpraktikums beträgt 4 Wochen, aufteilbar in 2 x zweiwöchige Praktika.
Prüfungsleistung: Praktikumsbescheinigung des Betriebes (Dauer, was wurde gemacht und wie hat man sich gemacht; bei Dr. Katrin Schwarz abzugeben) und Referat im Seminar zum externen Berufspraktikum.
Anerkannte Lehrberufe
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt die Verpflichtung zum Grundpraktikum. Die Studierenden mit Berufsausbildung reichen im Studienbüro ihren Gesellenbrief und Abschluss-Zeugnis der Berufsschule ein. Diese wird dann für das Grundpraktikum anerkannt.
- Bootsbauer:in
- Forstwirt:in
- Gärtner:in
- Holzbearbeitungsmechaniker:in (Fachrichtung Sägeindustrie, Hobelindustrie, Holz-werkstoff- und Holzleimbauindustrie, Möbelindustrie)
- Holzmechaniker:in (verschiedene Fachrichtungen)
- Industriekaufmann, Groß- und Einzelhandelskaufmann, Bankkaufmann
- Modellbauer:in
- Papiermacher:in
- Tischler:in
- Zimmerer:in
Bei allen anderen Ausbildungen entscheidet der Prüfungsausschuss!
Abschlussmodul (Bachelorarbeit)
Anmeldung
Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sind 120 erbrachte Leistungspunkte.
Zur Anmeldung füllen Sie dieses obige Formular aus, schicken es per Email-Anhang zur Betreuerin bzw. zum Betreuer Ihrer Abschlussarbeiten und lassen es unterschreiben. Wenn Sie das unterschriebene Formular zurückbekommen, schicken Sie es über das Kontaktformular an das Studienbüro Biologie. Sie bekommen daraufhin eine Nachricht, mit der Bitte das Abgabedatum (steht in der Nachricht) zu bestätigen. Erst danach ist Ihre Arbeit angemeldet.
Zwischen Anmeldung und Abgabe der Arbeit mindestens 8 Wochen (5-Tage-Woche bei 8h/Tag) liegen.
Spätestens 5 Monate nach der Anmeldung muss die Bachelorarbeit abgegeben werden.
Durchführung
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul besteht aus der eigentlichen Bachelorarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Bachelorarbeit
In welcher Arbeitsgruppe bzw. bei welcher Professorin oder Professor Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, liegt an Ihnen. Sie sollten sich daher an eine Dozentin oder einen Dozenten wenden und mit Ihr oder Ihm ein Thema absprechen. Oft liegen schon fertige Themen in der Schublade oder die Dozentinnen und Dozenten freuen sich über die Mitarbeit in einem laufenden Projekt. Sollten Sie ein eigenes Wunschthema haben, können Sie sich auch damit an die thematisch passende Arbeitsgruppe wenden.
Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 5 Monate mit Beginn des Anmeldedatums (siehe Anmeldeformular (PDF)). Sie benötigen zwei Gutachter für die Arbeit. Nach §14 Absatz 7 der RPO (PDF) und dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 3. 12. 2012 ist bei den Gutachtern Folgendes zu beachten:
- Mindestens eine oder einer der Prüfer muss der Gruppe der Hochschullehrer, der habilitierten oder der promovierten Mitglieder des Fachbereichs Biologie angehören und am Bachelorstudiengang Bioressourcen-Nutzung beteiligt sein (vgl. §64 HmHG).
- Zur Prüferin bzw. zum Prüfer kann eine Doktorandin oder ein Doktorand bestellt werden, die bzw. der zur Promotion zugelassen ist und an einem der Institute des Fachbereichs Biologie tätig ist. In diesem Fall muss die Arbeitsgruppenleiterin bzw. der Arbeitsgruppenleiter eine solche Betreuung befürworten und bestätigen, dass das Thema der Bachelorarbeit inhaltlich mit der Forschungstätigkeit der Doktorandin bzw. des Doktoranden zusammenhängt.
- Externe Gutachter
Der Prüfungsausschuss kann vor Anmeldung der BSc-Arbeit auf Antrag Prüferinnen bzw. Prüfer bestellen, die nicht Mitglieder der Universität Hamburg sind. In diesem Fall ist dem formlosen Antrag ein wissenschaftlicher Lebenslauf der externen Prüferin oder des externen Prüfers beizufügen, aus dem die wissenschaftliche Expertise, die Publikationsleistung sowie etwaige Erfahrungen in der Betreuung von Abschlussarbeiten hervorgehen. Dies kann auch per Email an das Studienbüro geschehen.
Beachten Sie bitte die
Die Abgabe muss bis zum Abgabedatum erfolgen, sonst wird die Arbeit als „nicht bestanden“ gewertet.
Zur fristgerechten Abgabe Ihrer Abschlussarbeit schicken Sie uns Ihre Arbeit als PDF-Datei über das Kontaktformular zu. Die maximale Größe sind 20MB. Sollte Ihre Datei sind nicht unter diese Größe verkleinern lassen, wenden Sie sich an das Studienbüro. Als Abgabedatum der Abschlussarbeit zählt das Datum des Tickets. Auch innerhalb der Abgabefrist können Sie die Arbeit nur einmal einreichen! Achten Sie daher darauf, dass Sie die richtige Version abschicken. Ein gedrucktes Exemplar brauchen wir nicht.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung macht 2/12 der Note des Abschlussmoduls aus. Inhalt der Prüfung ist das Thema der Bachelorarbeit und angrenzende Themen. Es muss mindestens einer der Gutachter der Bachelorarbeit und eine Besitzerin bzw. ein Besitzer bei der Prüfung anwesend sein. Die Beisitzerin bzw. der Beisitzer muss mindestens einen Bachelorabschluss haben und ist zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Dauer der Prüfung sollte ca. 30 Minuten sein. Sie kann vor der Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden, sollte aber spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Alternativ kann auch ein Vortrag z.B. innerhalb der Arbeitsgruppe gehalten werden.Die mündliche Prüfung wird mit bestanden bewertet..
Prüfungsordnung und Modulhandbuch
- Prüfungsordnung (PDF)
- Änderung der Prüfungsordnung (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen ab Studienstart WiSe 21/22 (PDF)
- Änderung der Fachspezifische Bestimmungen (PDF)
- Aufhebung der Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Studiengang „Bioressourcen-Nutzung (B.Sc.)“ vom 4. Oktober 2017, zuletzt geändert am 15. September 2021
- Prüfungsausschuss und Qualitätszrikel für den B.Sc. BRN (PDF)
- Modulhandbuch (PDF) module handbook (PDF)
Nach dem Bachelorstudium
Bioressourcen-Nutzer:innen sind wissenschaftlich ausgebildete Führungskräfte, die über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus den Bereichen der Holzwirtschaft und angrenzenden Wirtschaftszweigen verfügen.
Umfragen unter Einbeziehung der Mitglieder des Bundes Deutscher Holzwirte (BDH) ergaben, dass rund zwei Drittel der Absolvent:innen Führungspositionen in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung einnehmen. Durchschnittlich 15 % der Absolvent:innen promovieren.
Typische Geschäftsfelder finden sich in der Holzindustrie, in Forschung und Lehre, im Holzhandel sowie in beratender Funktion als Sachverständige und Consultants. In technischen Bereichen sind Bioressourcen-Nutzerinnen und Bioressourcen-Nutzer sowohl in der Holzwirtschaft, als auch in der Zellstoff- und Papier-Industrie tätig.
Am Institut für Holzwissenschaften der Universität Hamburg wird der Studiengang M.Sc. Wood Science angeboten, der eine Spezialisierung in den holzwissenschaftlichen Fachgebieten ermöglicht.
Hilfreiche Links zur Suche nach Masterstudiengängen (im Aufbau und nicht vollständig):
Interessante Informationen finden Sie auch beim Bund Deutscher Holzwirte e. V.