Promotion
Promotionsverfahren am Fachbereich Biologie nach der Promotionsordnung (PDF) und der Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses der Biologie (PDF)
Kurzanleitung zum Verwaltungsverfahren bei der Promotion
1. Bei Beginn der Doktorarbeit gleich zum Promotionsverfahren anmelden.
Füllen Sie die Online-Anmeldung zum Promotionsverfahren (in Docata) aus. Reichen Sie den Ausdruck mit den entsprechenden Unterschriften im Studienbüro Biologie ein. Neben der ausgedruckten Online-Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Ihre Forschungsskizze (Formular (PDF))
- Kopie Ihres Personalausweises
- die Betreuungsvereinbarung (PDF)
- die Zugangsberechtigung zur Promotion (z.B. Bachelor- und Masterurkunde oder Diplomurkunde, ggf. Anerkennung von anderen Abschlüssen)
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB; Abi-Zeugnis oder Äquivalentes)
- nur wenn Sie Ihren Abschluss in einem Land außerhalb der Europäischen Union gemacht haben, müssen Sie neben Ihren Zeugnissen auch ein transcript of records, ein diploma supplement, die Masterarbeit und dieses Formular einreichen.
Beachten Sie bitte auch die FAQs
Der Fach-Promotionsausschusses entscheidet in seinen Sitzungen am Ende jeden Monats (außer August und Dezember) über die Anträge. Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung im Studienbüro vorliegen, um in der Sitzung behandelt zu werden.
Nach etwa einer Woche erhalten Sie das Zulassungsschreiben (per Post) mit dem Sie sich bis zum Ende des Folgesemesters nach der Zulassung beim Service für Studierende (Anleitung zum Einschreiben; PDF)) immatrikulieren müssen. Sie müssen bis zur Disputation immatrikuliert sein.
Wichtig: Wer darf Betreuerin bzw. Betreuer sein
Wer Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsvorhabens sein kann, ist in § 6 der Promotionsordnung (PDF) geregelt.
- Mindestens ein habilitiertes Mitglied oder Hochschullehrer des Fachbereichs Biologie (§6 Abs. 3 + Geschäftsordnung)
Externe Betreuerinnen bzw. Betreuer müssen über eine Kooperationsvereinbarung das Betreuungsrecht bekommen haben oder es beim Promotionsausschuss beantragen (§6 Abs. 4 erster Spiegelstrich bzw. dritter Spiegelstrich). Promovierte Wissenschaftler müssen die Kriterien des Fach-Promotionsausschuss erfüllen.
Hinweis: Es gibt sogenannte Ernennungsprofessoren nach HamHg § 17 (1). Diese fallen nicht unter Hochschullehrer!
2. Formalia der Dissertation
Laut § 7 der Promotionsordnung (PDF) ist „Mit der schriftlichen Promotionsleistung (Dissertation) [...] die Befähigung zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen zu dokumentieren.“
1. Form
- „eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält. Darüber hinaus "Sollten nicht veröffentlichte Artikel Bestandteil der Arbeit sein, muss der Eigenanteil dargestellt werden. Für diese Darstellung gelten die Kriterien wie in b)" (Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses)
oder - eine kumulative Dissertation, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Buchstabe a) gleichwertige Leistung darstellt." (§ 7 Promotionsordnung). Nach der Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses Biologie muss eine kumulative Arbeit mindestens zwei in wissenschaftlichen Zeitschriften mit "peer review"-Verfahren akzeptierte Publikationen enthalten, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand zumindest einmal Erstautorin bzw. Erstautor ist. Bei jeder Publikation muss die Doktorandin bzw. der Doktorand auf einer gesonderten Seite ausführlich darlegen, welchen Anteil sie oder er an der Publikation hat und dies vom Betreuer durch Unterschrift bestätigen lassen. Insbesondere soll hier auf die Planung des Projektes, die Ausführung der Experimente (welche Experimente wurden vom Kandidaten durchgeführt), die Auswertung der Daten und das Verfassen der ersten Version des Manuskriptes eingegangen werden. Als weitere Kapitel der kumulativen Dissertation können nicht veröffentlichte bzw. nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Daten in Form einer wissenschaftlichen Publikation angefügt werden. Die Publikationen und ggf. weitere Kapitel müssen unter einer gemeinsamen Fragestellung entstanden sein und dürfen zeitlich nicht länger als 4 Jahre auseinanderliegen. Der wissenschaftliche Zusammenhang ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten in einer Einleitung (mind. 10 Seiten) darzulegen und in einer abschließenden Diskussion aller Kapitel zu diskutieren (mind. 15 Seiten).
2. Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Bei einer nicht kumulativen Dissertation muss die Korrektheit der Sprache durch einen native Speaker (USA, UK, Kanada, Australien, Irland) bestätigt werden.
3. Eidesstattliche Versicherung
Bitte vergessen Sie nicht die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung in jedem Exemplar Ihrer Dissertation.
4. Technische Vorgaben
Es gibt keine Vorschriften zur Schriftart, -größe, Zeilenabstand usw. Wenden Sie sich bei diesbezüglien Fragen an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer.
3. Vor Abgabe der Dissertation die Gutachter und Prüfungskommission einsetzen lassen
Damit Ihre Dissertation gleich nach der Abgabe an die Gutachter verschickt werden kann, empfehlen wir, vor der Abgabe die Gutachter und Prüfungskommission vom Fach-Promotionsausschuss einsetzen zu lassen. Der Fach-Promotionsausschuss tagt am Ende jeden Monats (außer August und Dezember). Der Antrag (siehe unten) muss spätestens eine Woche vor der Sitzung im Studienbüro Biologie vorliegen, um in der Sitzung behandelt zu werden.
- In Docata einloggen
- die geforderten Einträge ausfüllen (diese sind umfangreich, planen Sie entsprechend Zeit ein; das pdf der Dissertation laden wir dann später in Docata hoch)
- das Formular ausdrucken
- eine/r Ihrer Betreuer und Sie müssen unterschreiben.
- im Studienbüro Biologie einreichen.
Wichtig Gutachter:
- Mindestens ein Gutachter muss als Betreuer fungiert haben. Dieser darf auch von extern (z.B. Forschungsinstitut) kommen.
- Mindestens ein Gutachter muss Hochschullehrer der MIN-Fakultät am Fachbereich Biologie sein.
Wichtig Prüfungskommission:
Der Fach-Promotionsausschuss achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Prüfungskommission. Es ist darauf zu achten, dass die Kommissionmitglieder möglichst aus unterschiedlichen Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereichen kommen, ggf. wird ein weiteres Mitglied bestimmt oder ein vorgeschlagenes Mitglied ausgetauscht. Die Mehrheit der Prüfungskommission sollte nicht aus den Gutachtern der Dissertation bestehen.
4. Abgabe der Dissertation
Bitte reichen Sie bei der Abgabe Ihrer Dissertation folgende Unterlagen im Studienbüro Biologie ein:
- Dissertation in dreifacher Ausführung
- CD-Rom mit der Dissertation als eine pdf-Datei (keine Rohdaten o.ä., unter 10MB)
- nur bei nicht kummulativen Dissertation in englischer Spache: den Nachweis über die Korrektheit der Sprache
Sollten Sie das Formular zur Einreichung der Dissertation nicht schon im Vorwege abgegeben haben, müssen Sie dies bei der Abgabe Ihrer Dissertation tun. Bitte schauen Sie unter Punkt 3 auf dieser Seite.
5. Disputationstermin und Zeitplanung
Termine für die Disputation werden erst vergeben/angenommen, wenn die Prüfungskommission die Note Ihrer Dissertation festgelegt hat. Nachdem Sie vom Studienbüro über die Entscheidung der Prüfungskommission informiert worden sind, sprechen Sie den Termin mit der Prüfungskommission ab und reichen folgendes Formular ein:
Anmeldung zur Disputation (PDF) Hinweis: die Felder Gebäude und Raum können Sie frei lassen.
Bitte planen Sie mit folgenden Zeiträumen:
- Genehmigung der Gutachter und Einsetzten der Prüfungskommission durch den Promotionsausschuss erfolgt am Ende jeden Monats (außer August und Dezember)
- Schreiben der Gutachten - Frist von max. 6 Wochen
- Annahme der Dissertation und Festlegung der Note durch die Prüfungskommission – 2 Wochen
- Ihre Terminabsprache mit der Prüfungskommission für den Disputationstermin
- Ausliegen der Gutachten und Einladungsfrist - mind. 1 Wochen
Sollten Sie ihr Promitionsverfahren nicht innerhalb der Zulassungsfrist abschließen können (Abschluss ist der Disputation), müssen Sie 3 Monate vor Ablauf der First einen formlosen Antrag auf Verlängerung beim Studienbüro Biologie einreichen. Diesem Antrag ist eine Begründung beizufügen und er muss auch von der Betreuerin bzw. dem Betreuer unterschrieben werden.
6. Veröffentlichung und Urkunde
Sie erhalten nach der Disputation einen Laufzettel (Veröffentlichung der Dissertation - Hinweise) mit allen notwendigen Informationen. Zu allen auf dem Laufzettel vorgesehenen Veröffentlichungsformen gibt der Doktorand ein Exemplar an die Bibliothek des Fachbereichs und ggf. ein Exemplar an das Studienbüro (dies erfahren Sie nach der Disputation). Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Hinweise der Stabi).
Geben Sie den Laufzettel mit den notwendigen Unterschriften im Studienbüro ab. Nach Eingang der Quittungen der Stabi kann die Urkunde ausgegeben werden. Die Erstellung der Urkunde kann ab Disputationsdatum bis zu 2 Monaten dauern.