Promotion für Zulassung bis 30.09.2019
Promotionsverfahren am Fachbereich Biologie nach der Promotionsordnung vom 1.12.2010 (PDF) und der dazugehörigen Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses der Biologie (PDF)
Kurzanleitung zum Verwaltungsverfahren bei der Promotion
Bei Beginn der Doktorarbeit gleich zum Promotionsverfahren anmelden
Bitte schauen Sie unter "b) ab Zulassung 1. Oktober 2019 - Promotionsordnung von Mai 2018 mit der dazugehörigen Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses der Biologie" nach dem Anmeldeprocedere.
Wichtig: Wer darf Betreuerin bzw. Betreuer sein
Wer Betreuerin bzw. Betreuer des Promotionsvorhabens sein kann, ist in § 6 der Promotionsordnung (PDF) geregelt.
- Mindestens ein habilitiertes Mitglied oder Hochschullehrer des Fachbereichs Biologie (§6 Abs. 3 + Geschäftsordnung)
Externe Betreuerinnen bzw. Betreuer müssen über eine Kooperationsvereinbarung das Betreuungsrecht bekommen haben oder es beim Promotionsausschuss beantragen (§6 Abs. 4 erster Spiegelstrich bzw. dritter Spiegelstrich). Promovierte Wissenschaftler müssen die Kriterien des Fach-Promotionsausschuss erfüllen.
Hinweis: Es gibt sogenannte Ernennungsprofessoren nach HamHg § 17 (1). Diese fallen nicht unter Hochschullehrer!
Immatrikulation
An der Universität Hamburg besteht gemäß HmbHG (§ 70 Absatz 5) und MIN-Promotionsordnung eine Immatrikulationspflicht für Doktoranden für die gesamte Zeit der Promotion bis zur Disputation.
Hat der Fach-Promotionsausschuss Biologie Ihrem Antrag auf Zulassung zugestimmt, immatrikulieren Sie sich mit Ihrem Zulassungsschreiben bis zum Ende des Folgesemesters des Promotionsbeginns.
Antrag Anleitungs- und Prüfungsrecht (Betreuung, Begutachtung, Prüfungskommission)
Wer kann einen Antrag auf Anleitungs- und Prüfungsrecht stellen
Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer und habilitierte Mitglieder anderer Fachbereiche oder externer Einrichtungen und Doktorinnen bzw. Doktoren können auf Antrag für bestimmte Promotionsvorhaben das "Anleitungs- und Prüfungsrecht für Promotionsvorhaben im Fachbereich Biologie der UHH" erhalten.
Die Anträge auf Anleitungs- und Prüfungsrecht sollten Promovierende bitte zusammen mit dem „Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren im Fachbereich Biologie“ bzw. mit dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens im Fachbereich Biologie“ einreichen.
Hinweis: Die Unterlagen zu dem Antrag auf Anleitungs- und Prüfungsrecht müssen nach der erstmaligen Erteilung des Anleitungs- und Prüfungsrechts bei Folgeanträgen nicht erneut eingereicht werden. In diesen Fällen reicht der Vorschlag des oder der Promovierenden in dem "Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren" bzw. "Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens".
Einzureichende Unterlagen:
Für Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer und habilitierte Mitglieder anderer Fachbereiche oder externer Einrichtungen reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf,
- Publikationsliste,
- Liste der angeleiteten Arbeiten (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Promotion),
- Urkunde des letzten Bildungsabschlusses bzw. die neuste Ernennungsurkunde.
Für Doktorinnen und Doktoren reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
- Lebenslauf,
- Publikationsliste,
- Liste der angeleiteten Arbeiten (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Promotion),
- Doktorurkunde,
- zwei Referenzen mit Telefonnummer und E-Mailadresse.
Bitte senden Sie Unterlagen in einer PDF via E-Mail an das Studienbüro an promotion.biologie"AT"uni-hamburg.de.
Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus datenschutzgründen mit uns über
- eine uni-hamburg-E-Mail-Adresse,
- oder eine studium.uni-hamburg.de-E-Mail-Adresse
- oder eine E-Mail-Adresse der E-Mail-Domänen chemie.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de, zbh.uni-hamburg.de, hs.uni-hamburg.de, physik.uni-hamburg.de, physnet.uni-hamburg.de, uke.de oder zmnh.uni-hamburg.de
zu kommunizieren und die o.g. Unterlagen zu übermitteln.
Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata. selbstständig vornehmen. In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.
Antrag Verlängerung der Zulassungsfrist
Antragstellung
Sollten Sie ihr Promotionsverfahren nicht innerhalb von 4 Jahren nach Beginn des Promotionsvorhabens (also innerhalb der Zulassungsfrist) mit der Disputation abschließen können, müssen Sie 3 Monate vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist beim Studienbüro Biologie einreichen. Dem Antrag ist eine Begründung und ein Vorschlag zur Dauer der verlängerten Zulassungsfrist beizufügen. Die (Co-)Betreuerin bzw. der (Co-)Betreuer muss im Regelfall dem Antrag zustimmen und diesen (ggf. elektronisch) mit unterschreiben.
Bitte senden Sie Ihren Antrag als PDF via E-Mail an das Studienbüro an promotion.biologie"AT"uni-hamburg.de.
Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus datenschutzgründen mit uns über
- eine uni-hamburg-E-Mail-Adresse,
- oder eine studium.uni-hamburg.de-E-Mail-Adresse
- oder eine E-Mail-Adresse der E-Mail-Domänen chemie.uni-hamburg.de, informatik.uni-hamburg.de, zbh.uni-hamburg.de, hs.uni-hamburg.de, physik.uni-hamburg.de, physnet.uni-hamburg.de, uke.de oder zmnh.uni-hamburg.de
zu kommunizieren und die o.g. Unterlagen zu übermitteln.
Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata. selbstständig vornehmen. In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu.
Fristen
Vor Ablauf der Zulassungsfrist werden entsprechende Benachrichtigungen über den Ablauf der Frist (via E-Mail) an die Doktorandinnen und Doktoranden und an die (Co-)Betreuerinnen und (Co-)Betreuer gesendet.
Anträge, die bis zum 22. eines Monats (außer August und Dezember) als PDF via E-Mail im Studienbüro eingereicht werden, werden in der folgenden Sitzung des Fach-Promotionsausschusses Biologie behandelt.
Der Bescheid zu Ihrem Antrag wird Ihnen zu Beginn des Folgemonats zugestellt.
Rechtliche Grundlagen
§ 4 Zulassungsverfahren Absatz 5 der MIN-Promotionsordnung 2010
„Die Zulassung gilt zunächst für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation beim Fach-Promotionsausschuss eingereicht werden. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag soll drei Monate vor Ablauf der vier Jahre an den Fach-Promotionsausschuss gerichtet werden. Der Fach-Promotionsausschuss weist die Betreuerin oder den Betreuer sowie die Doktorandin oder den Doktoranden rechtzeitig vor Ablauf auf diese Frist hin.“
Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses Biologie zu § 4 Absatz 5
"Nach Ablauf der 4-jährigen Zulassungszeit ist dem Fach-Promotionsausschuss im jährlichen Abstand in einem formlosen Schreiben kurz mitzuteilen, warum eine Verlängerung für ein weiteres Jahr zum Abschluss der Promotion beantragt wird."
Formalia der Dissertation
Laut § 7 der Promotionsordnung (PDF) ist „Mit der schriftlichen Promotionsleistung (Dissertation) [...] die Befähigung zu selbstständiger, vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und ein Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis mit beachtenswerten, publikationswürdigen Ergebnissen zu dokumentieren.“
1. Form
- „eine Dissertation, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält. Darüber hinaus "Sollten nicht veröffentlichte Artikel Bestandteil der Arbeit sein, muss der Eigenanteil dargestellt werden. Für diese Darstellung gelten die Kriterien wie in b)" (Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses)
oder - eine kumulative Dissertation, die aus Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine einer Dissertation gemäß Buchstabe a) gleichwertige Leistung darstellt." (§ 7 Promotionsordnung). Nach der Geschäftsordnung des Fach-Promotionsausschusses Biologie muss eine kumulative Arbeit mindestens zwei in wissenschaftlichen Zeitschriften mit "peer review"-Verfahren akzeptierte Publikationen enthalten, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand zumindest einmal Erstautorin bzw. Erstautor ist. Bei jeder Publikation muss die Doktorandin bzw. der Doktorand auf einer gesonderten Seite ausführlich darlegen, welchen Anteil sie oder er an der Publikation hat und dies vom Betreuer durch Unterschrift bestätigen lassen. Insbesondere soll hier auf die Planung des Projektes, die Ausführung der Experimente (welche Experimente wurden vom Kandidaten durchgeführt), die Auswertung der Daten und das Verfassen der ersten Version des Manuskriptes eingegangen werden. Der Fach-Promotionsausschuss bittet darum, dass Sie die Gesamtliste der eingereichten Publikationen und die von Ihnen und Ihrer Betreuung unterzeichneten Angaben zu den Eigenanteilen bitte direkt nach dem Deckblatt einfügen. Als weitere Kapitel der kumulativen Dissertation können nicht veröffentlichte bzw. nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Daten in Form einer wissenschaftlichen Publikation angefügt werden. Die Publikationen und ggf. weitere Kapitel müssen unter einer gemeinsamen Fragestellung entstanden sein. Der wissenschaftliche Zusammenhang ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten in einer Einleitung (mind. 10 Seiten) darzulegen und in einer abschließenden Diskussion aller Kapitel zu diskutieren (mind. 15 Seiten).
- Die Dissertation muss auf dem Titelblatt den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, unter Nennung der Fakultät sowie der Organisationseinheit die Bezeichnung als an der Universität Hamburg eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten sowie ein Vorblatt für die Namen der Gutachterinnen oder Gutachter vorsehen.
2. Sprache
Die Dissertation kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden. Ein formloser Antrag beim Fach-Promotionsausschuss muss nur gestellt werden, wenn eine andere Sprache als die beiden Genannten verwendet werden soll.
3. Eidesstattliche Versicherung
Bitte vergessen Sie nicht die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung in jedem digitalen und gedruckten Exemplar Ihrer Dissertation.
4. Technische Vorgaben
Es gibt keine Vorschriften zur Schriftart, -größe, Zeilenabstand usw. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer.
Bei Abgabe der Dissertation die Gutachterinnen und/oder Gutachter und Prüfungskommission einsetzen lassen
Wichtige Hinweise für die Antragstellung
Damit Ihre Dissertation gleich nach der Sitzung des Fach-Promotionsausschusses an die Gutachterinnen oder Gutachter verschickt werden kann, ist der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens zusammen mit der Dissertation einzureichen.
Der Fach-Promotionsausschuss tagt am Ende eines jeden Monats (außer August und Dezember). Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens muss spätestens eine Woche vor der Sitzung (bis zum 22. eines Monats) vorliegen, um in der Sitzung behandelt zu werden.
Wir bearbeiten den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Einreichung der Dissertation zur Bewertung) ausschließlich elektronisch! Antragsunterlagen in Papierform (außer 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung) werden nicht angefordert, aber auch nicht akzeptiert!
Folgende Antragsunterlagen müssen in elektronischer Form für die Online-Antragstellung auf Eröffnung des Promotionsverfahrens vorbereitet und obligatorisch im Rahmen der Online-Antragstellung eingereicht werden:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (= Semesterbescheinigung)
- Nur falls nicht bereits bei der Antragstellung auf Zulassung eingereicht: Kopie/Scan des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)1
1Wichtiger Hinweis: Sollten Sie nach Zulassung Ihren Namen geändert haben (z. B. aufgrund einer Heirat) und die Namensänderung beim uns im Studienbüro noch nicht gemeldet haben, fügen Sie den entsprechenden Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) zu den restlichen Antragsunterlagen bei. - Nur falls zutreffend: Beleg zu Promotionsunterbrechungen.
Die Online-Antragstellung erfolgt über Docata-MIN und beinhaltet zwei Abschnitte:
Abschnitt 1
1. In Docata-MIN mit den bereits vorhandenen Anmeldedaten anmelden (siehe FAQ dazu) und Online-Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ausfüllen.
2. Ersten Abschnitt des Online-Antrags abschließen und PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens herunterladen: in der PDF-Antragsdatei zutreffende Erklärungen ankreuzen und dann PDF-Antragsdatei Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unterschreiben (lassen)2.
2Elektronische und eingescannte Unterschriften sind gestattet.
Abschnitt 2
In Docata-MIN anmelden und zweiten Abschnitt des Online-Antrags abschließen: vollständig unterschriebenen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und die restlichen Antragsdokumente (siehe oben) in EINER PDF-Datei (max. Größe 10 MB) in Docata-MIN hochladen und über Docata-MIN übermitteln.
Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Sollten Antragsunterlagen der oben aufgeführten obligatorisch einzureichenden Dokumente fehlen oder Unterschriften, kann der Antrag nicht an den Fach-Promotionsausschuss übermittelt werden. In so einem Fall werden Sie von uns informiert und Sie müssen die Online-Antragstellung (Abschnitt 1 und/oder Abschnitt 2) wiederholen! Um das zu vermeiden, bitten wir Sie, die o.g. Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben im Rahmen der Online-Antragstellung einzureichen. Vergessen Sie dabei nicht, 1 Prüfungsexemplar der Dissertationsschrift in Papierform zwecks Archivierung bei uns abzugeben und beachten Sie bitte Folgendes zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:
|
Sobald die Entscheidung Ihrer Prüfungskommission über Annahme und Bewertung der Dissertation vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Hinweise zur Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission und für die Begutachtung Ihrer Dissertation
Wichtig Gutachterinnen und Gutachter:
- Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss als Betreuerin oder Betreuer fungiert haben. Diese bzw. dieser darf auch UHH-extern (z.B. von einem Forschungsinstitut) sein.
- Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter muss Hochschullehrerin oder Hochschullehrer der MIN-Fakultät am Fachbereich Biologie sein.
Wichtig Prüfungskommission:
Der Fach-Promotionsausschuss achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Prüfungskommission. Es ist darauf zu achten, dass die Kommissionmitglieder möglichst aus unterschiedlichen Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsbereichen kommen, ggf. wird ein weiteres Mitglied bestimmt oder ein vorgeschlagenes Mitglied ausgetauscht. Die Mehrheit der Prüfungskommission sollte nicht aus den Gutachterinnen bzw. Gutachtern der Dissertation bestehen.
Abgabe der Dissertation
Bitte reichen Sie bei der Abgabe Ihrer Dissertation folgende Unterlagen im Studienbüro Biologie ein:
-
1 gedrucktes Exemplar (ohne CD)
-
1 PDF in Docata (unter 20 MB - ist verpflichtend hochzuladen bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens
Bitte reichen Sie Ihre Dissertation zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens digital und postalisch im Studienbüro ein.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben zur Dissertationsschrift, die Sie mit diesem Antrag zur Bewertung einreichen:
Sie müssen nur ein gedrucktes gebundenes Exemplar der Dissertationsschrift an das zuständige Studienbüro zur Archivierung übermitteln (z. B. auf postalischem Weg). Keine weiteren Papierexemplare der Dissertationsschrift müssen beim zuständigen Studienbüro eingereicht werden.
Sowohl im in elektronischer Form eingereichten Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) als auch im beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichten gedruckten gebundenen Exemplar der Dissertationsschrift muss die von Ihnen unterschriebene Versicherung an Eides statt enthalten sein.
Sie stellen auf Wunsch den bestellten Prüfungskommissionsmitgliedern und den Gutachterinnen und Gutachtern jeweils ein weiteres gebundenes schriftliches Exemplar der Dissertation zur Verfügung. Absprachen sind hier bilateral zwischen Ihnen und den bestellten Gutachterinnen, Gutachtern und Prüfungskommissionsmitgliedern zu treffen; das zuständige Studienbüro wird in diesem Abstimmungsprozess nicht einbezogen. In diesem weiteren gebundenen schriftlichen Exemplar der Dissertation muss eine durch Sie verfasste und unterschriebene Erklärung enthalten sein, in der Sie versichern, dass das Exemplar und das in elektronischer Form eingereichte Dissertationsexemplar (über den Docata-Upload) und das beim zuständigen Studienbüro zur Archivierung eingereichte gedruckte gebundene Exemplar der Dissertationsschrift identisch sind.
Disputation und Zeitplanung
AKTUELLES
Nur im Ausnahmefall zulässig sind die folgenden Durchführungsarten. (Hinweise zu den stets aktuellen Regelungen finden sich im Anmeldeformular):
Für Disputationen mit Präsenz (d.h. teildigital oder in voller Präsenz) gelten die an der Universität Hamburg definierten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Promotions-Prüfungskommission trägt dabei die Verantwortung für die Durchführung der Disputation und die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen. Hinweise zu den Hygienvorschriften erhalten Sie zusammen mit der Einladung zur Disputation und unter https://www.uni-hamburg.de/newsroom/intern/2020/0323-auswirkungen-studierende.html. |
Anmeldungen zur Disputation werden erst angenommen, wenn die Prüfungskommission die Note Ihrer Dissertation festgelegt hat und Sie die Notenmitteilung erhalten haben. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail.
Nachdem Sie vom Studienbüro über die Entscheidung der Prüfungskommission informiert worden sind, sprechen Sie den Termin mit der Prüfungskommission ab und reichen unten stehendes Formular ein.
WICHTIG: BITTE ÖFFNEN SIE DIE IN DOCATA HINTERLEGTE DATEI ZUR NOTENMITTEILUNG. DORT FINDEN SICH HINWEISE ZUM WEITEREN VORGEHEN. DISPUTATIONEN MÜSSEN SPÄTESTENS 9 TAGE VOR DEM DISPUTATIONSTERMIN ANGEMELDET WERDEN. OHNE EINE FRISTGERECHTE ANMELDUNG KANN DIE DISPUTATION NICHT STATTFINDEN.
Anmeldung zur Disputation (PDF)
Hinweis: die Felder Gebäude und Raum können Sie frei lassen oder ggf. (teil-)digital eintragen.
Mögliche Termine für Präsenzdisputationen
Hörsäle für Präsenzdisputationen am IPM und am IZS können im Studienbüro (promotion.biologie@uni-hamburg.de(promotion.biologie"AT"uni-hamburg.de )) gebucht werden. NEU: Promovierende haben ab sofort (Stand 02.09.2022) während der vorlesungsfreien Zeit die Möglichkeit, Räume für Termine außerhalb der o. g. Zeitslots zu buchen. Buchungsanfragen sind an Dr. Markus Brändel markus.braendel"AT"uni-hamburg.de zu senden. In Ausnahmefällen besteht für Promovierende ab sofort (Stand 06.12.2022) die Möglichkeit, Räume für Termine außerhalb der o. g. Zeitslots auch während des laufenden Semesters über ihren Prüfungskommissionsvorsitz buchen zu lassen. Eine Genehmigung über ggf. folgende Feierlichkeiten mit Alkoholausschank in den Räumen des Fachbereichs Biologie sind hierfür vorab bei der zuständigen Geschäftsführung einzuholen. Da wir Promotionsverfahren elektronisch bearbeiten, bitten wir Sie aus datenschutzgründen mit uns über
zu kommunizieren und die o.g. Unterlagen zu übermitteln. Eine Änderung Ihrer Korrespondenz-E-Mail-Adresse können Sie bis zur Abhaltung der Disputation jederzeit nach Anmeldung in Docata-MIN auf der Startseite über den Link Aktualisieren Sie jetzt Ihre persönlichen Kontaktdaten in Docata. selbstständig vornehmen. In diesen FAQ finden Sie eine Anleitung dazu. |
Bitte planen Sie mit folgenden Zeiträumen
- Genehmigung der Gutachterinnen und/oder Gutachter und Einsetzten der Prüfungskommission durch den Promotionsausschuss erfolgt am Ende jeden Monats (außer August und Dezember)
- Schreiben der Gutachten - Frist von max. 6 Wochen
- Annahme der Dissertation und Festlegung der Note durch die Prüfungskommission – 2 Wochen
- Ihre Terminabsprache mit der Prüfungskommission für den Disputationstermin
- Ausliegen der Gutachten und Einladungsfrist - mind. eine Woche
Sollten Sie Ihr Promotionsverfahren nicht innerhalb der Zulassungsfrist abschließen können (Abschluss ist die Disputation), müssen Sie 3 Monate vor Ablauf der Frist einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Zulassungsfrist beim Studienbüro Biologie einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie während der Zulassungsfrist bzw. bis zur Disputation immatrikuliert sein müssen.
Veröffentlichung und Urkunde
Sie erhalten nach der Disputation einen Laufzettel (Veröffentlichung der Dissertation - Hinweise) mit allen notwendigen Informationen. Zu allen auf dem Laufzettel vorgesehenen Veröffentlichungsformen gibt der Doktorand ein Exemplar an die Bibliothek des Fachbereichs. Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Arbeit (Hinweise der Stabi).
Geben Sie den Laufzettel mit den notwendigen Unterschriften im Studienbüro ab. Nach Eingang der Quittungen der Stabi kann die Urkunde ausgegeben werden. Die Erstellung der Urkunde kann zurzeit ab Erfüllung der Veröffentlichungspflicht bis zu 3 Monaten dauern.
Beendigung des Betreuungsverhältnisses / Abbruch der Promotion
Sehen sich eine Betreuerin oder ein Betreuer oder die Doktorandin oder der Doktorand im Laufe der Arbeit aus gewichtigen Gründen veranlasst, das Betreuungsverhältnis zu beenden, so sind sie verpflichtet, die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschusses unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses kann die Doktorandin oder der Doktorand eine neue Betreuerin oder einen neuen Betreuer suchen. Der Fach-Promotionsausschuss unterstützt die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Suche.