Wichtige Hinweise von A bis Z
Anerkennungen
Wenn Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, die
- an anderen wissenschaftlichen Hochschulen im In- oder Ausland
- in einer Berufsausbildung
erbracht wurden, nutzen Sie bitte das Antragsverfahren in STiNE.
In Ihrem STiNE-Account finden Sie in der Rubrik „Studium --> Anträge“ das Antragsformular: MIN - Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Es wird empfohlen, vor dem Ausfüllen des Antrages Kontakt mit dem/der zuständigen Studienkoordinator/in aufzunehmen.
Folgende Unterlagen werden für die Anerkennung gebraucht und können auch im Vorwege an die Studienkoordinatorin bzw. dem Studienkoordinator geschickt werden:
- Transcript of Records bzw. Ihr Abschluss mit den anzuerkennenden Leistungen
- Link zum Modulhandbuch
- ggf. Notenschema
- eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
Bitte füllen Sie danach den elektronischen Antrag in STiNE aus und schicken ihn elektronisch in STiNE ab. Geben Sie dem/der zuständigen Studienkoordinator/in Bescheid, die bzw. der Ihnen dann einen Antrag in STiNE unter Dokumente bereitstellt. Den schicken Sie dann unterschrieben wieder zurück. Im Anschluss wird der Antrag von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben und die Anerkennung in Ihr STiNE-Leistungskonto eingetragen.
An- und Abmeldung bei einer Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung muss durch die Studierenden selbstständig in STiNE durchgeführt werden. Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte innerhalb der Anmeldephase zur Prüfung über das Kontaktformular beim Studienbüro Biologie.
Anmeldephase für alle Modulprüfungen ist vom Start der jeweiligen STiNE-Anmeldephase für das kommende Semester bis um 23:59 Uhr drei Tage vor dem Klausurtermin! Die Frist für das Abmelden von einer Prüfung endet 3 Tage vor der Prüfung.
Beispiel:
Anmeldeschluss | 3. Februar 23:59 Uhr (die Uhrzeit ist fix, egal zu welcher Uhrzeit die Prüfung stattfindet) |
1.Tag | 4. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
2.Tag | 5. Februar (egal ob Wochentag oder Sonn- und Feiertag) |
Prüfungstermin | 6. Februar z.B. 10 Uhr (Uhrzeit an diesem Tag ist egal) |
Hinweis:
Sollten Studierende nicht zur Prüfung angemeldet sein, dürfen sie nicht an der Prüfung teilnehmen bzw. wird die Prüfung nicht gewertet.
Auslandsstudium
Es ist möglich, während des Bachelor- und auch während des Masterstudiums eine Zeit lang im Ausland zu studieren. Nützliche Tipps zur Planung des Auslandsaufenthaltes sowie Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, finden Sie in der Rubrik „Internationales“.
BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Webseite des Studierendenwerks.
BAföG-Bewertungen bzw. Bescheinigungen können nur von den Studienfachberatern Herrn Hallas und Herrn Warnecke (für B.Sc. Biologie und Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften) oder Frau Magel (für B.Sc. Bioressourcen-Nutzung) ausgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich für die „Bescheinigung nach § 48 BAföG“ innerhalb der Vorlesungszeit des 4. Semesters an die Studienfachberater, da diese während der vorlesungsfreien Zeit nicht immer zu erreichen sind.
Beschwerden
Für Kritik und Beschwerden können Sie sich gerne an die zuständigen Studiengangskoordinatoren im Studienbüro (Hr. Brändel, Fr. Ziemer) wenden. Um für Sie ein möglichst reibungsloses Studium zu organisieren, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Wir nehmen uns auch gerne Ihrer Beschwerden an. Darüber hinaus gibt es an der Universität folgende Stellen für Beschwerden:
Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten der MIN-Fakultät
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Studierende
Evaluationsverfahren
Damit Studierendenumfragen schneller zu Veränderungen bzw. Verbesserungen führen können, werden im Fachbereich Biologie seit dem Wintersemester 2009/10 die Studierendenbefragungen mit Hilfe von „EvaSyS“ durchgeführt.
Die Umfragen erfolgen wie bisher auf Bögen, die allerdings vollkommen neu überarbeitet worden sind. Nach dem sorgfältigen und vollständigen Ausfüllen durch die Studierenden werden die Bögen per Scanner in EvaSys eingelesen, auf fehlerhafte und nicht eindeutige Angaben überprüft und innerhalb von zwei bis drei Wochen (so der Plan) der jeweiligen Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten per E-Mail zugesandt. Die Art und Weise der Veröffentlichung der Ergebnisse steht noch nicht genau fest, da dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ganz einfach ist. Es ist geplant, den Studierenden die Ergebnisse bekannt zu geben.
Exmatrikulation
Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center. Hier finden Sie eine Übersichtsseite mit den wichtigsten Informationen.
Krankmeldungen
Wenn Sie aus Krankheitsgründen an einer Modulprüfung nicht teilnehmen können, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es umgehend zusammen einer Bescheinigung vom Arzt (so etwas was der ehemaligen Krankschreibung entspricht) über das Kontaktformular im Studienbüro ein. Bewahren Sie bitte das Original der Bescheinigung für eventuelle Rückfragen auf.
Studierende des Lehramtes informieren sich bitte auf folgender Webseite:
https://www.uni-hamburg.de/zpla.html
Pflege von Angehörigen
"Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, ist es für Studierende nicht immer leicht, die familiären Aufgaben und das Studium in Einklang zu bringen. Das Eintreten der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen ist immer eine schwierige Situation und geht mit vielen Fragen und Unsicherheiten einher" [Webseite Familienbüro, leicht verändert]. Beratungsangebote und Hilfen finden Sie auf den Webseiten des Familienbüros.
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden, die Angehörige pflegen bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Prüfungsorganisation
Bachelor- und Master-Studierende haben zwei Prüfungsmöglichkeiten pro Modulprüfung und Semester, in dem das entsprechende Modul angeboten wird. Sie müssen sich selbst rechtzeitig für die Modulabschlussprüfungen der Pflichtmodule in STiNE anmelden. Sollten Problem auftreten wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist über das Kontaktformular an das Studienbüro.
Krankmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular (PDF) bis spätestens 10 Tage nach der Krankschreibung beim Studienbüro einzureichen. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin „entschuldigt“ sind (z.B. durch eine Krankmeldung) zählt dieser Termin nicht zu Ihren Prüfungsversuchen.
Sie müssen nicht zum ersten Prüfungstermin angemeldet sein, um an dem zweiten Termin teilnehmen zu dürfen.
Sie haben vier Versuche, eine Prüfung zu bestehen. Wir empfehlen ausdrücklich die Prüfungen im Anschluss an die jeweiligen Module zu absolvieren.
Qualitätsmanagement
Um die Studiengänge fortwährend zu verbessern und anzupassen, gibt es ein umfangreiches Qualitätsmanagement. Studierenden sind gefragt hier aktiv teilzunehmen, sei es in den Qualitätszirkeln (siehe Prüfungsausschüsse bei den jeweiligen Studiengängen) oder in dem sie an den Lehrveranstaltungsevaluationen teilnehmen.
Semestertermine
Schwangerschaft und Stillzeit
Ab 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studierende. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind oder stillen melden Sie sich bitte bei der/dem Studiengangskoordinator/in Ihres Studiengangs im Studienbüro. Mit ihm besprechen Sie in welchen Modulen, die während Ihrer Schwangerschaft und Stillzeit anstehen, keine besondere Gefährdung oder ggf. eine besondere Gefährdung besteht. In ersterem Fall füllen Sie mit der/dem Studiengangskoordinator/in ein entsprechendes Formular aus (Gefährdungsbeurteilung). Im zweiten Fall müssen Sie dies mit dem verantwortlichen Lehrenden des Moduls/der Lehrveranstaltung ausfüllen.
Siehe auch die Handreichung 17 des Referats Qualität und Recht.
Ihre Schwangerschaft wird laut Mutterschutzgesetz an die zuständige Aufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) und der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz gemeldet. Die Gefährdungsbeurteilungen werden in Ihrer Prüfungsakte und bei der Stabstelle hinterlegt.
STiNE-Anmeldephasen
Studienfinanzierung
Studieren mit Kind
Darüber hinaus versuchen wir im Studienbüro Biologie die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern bei der Vergabe von Stundenplänen und Wahlpflichtmodulen zu berücksichtigen. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Teilzeitstudium
Bei Fragen zum Thema Teilzeitstudium wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Website mit den wichtigsten Informationen zum Thema Teilzeitstudium.
Unfallanzeige
Studierende: Es ist immer eine Unfallanzeige zu erstellen, wenn infolge eines „Arbeits-“ oder Wegeunfalls eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Im KUS-Portal der Universität Hamburg finden Sie die Unfallanzeige für Studierende der Universität Hamburg (PDF) und weitere Informationen.
Urlaubssemester
Bei Fragen zum Thema Urlaubssemester wenden Sie sich bitte direkt an das Campus Center.
Zur Webseite mit den wichtigsten Informationen zum Thema Urlaubssemester/Beurlaubung.