Fachschaft
Die Fachschaften sind die Basis der verfassten Studierendenschaft an der Uni Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
Merke:
Fachschaft ≠ Fachschaftsrat (FSR)
Zusammensetzung
Einer Fachschaft gehören alle Studierenden einer Fachrichtung an. Eine Fachrichtung besteht dabei aus mindestens einem Studiengang.
Die Fachschaft Biologie der Universität Hamburg besteht aus den Studierenden der folgenden Studiengänge:
- B. Sc. Biologie
- B. Ed. Biologie (Lehramt) 1
- B. A. Nebenfach Biologie 1
- B. Sc. Marine Ökosystem- und Fischereiwissenschaften
- B. A. Nebenfach Geschichte der Naturwissenschaften 1
- M. Sc. Biologie
- M. Ed. Biologie (Lehramt) 1
- M. Sc. Marine Ecosystem and Fisheries Sciences
- M. Sc. Molecular Plant Science
1.1, 1.2, 1.3, 1.4 Studierende können auch mehreren Fachschaften angehören, wenn Sie mehrere (Teil-)Studiengänge belegen. Sie werden dann auch durch mehrere Fachschsftsräte vertreten und können diese wählen (z. B. den FSR Lehramt).
Aufgaben & Kompetenzen
Laut Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg hat die Fachschaft folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder;
- Vertretung der fachliche Belange ihrer Mitglieder;
- Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Mitglieder;
- Beratende Unterstützung der studentischen Mitglieder in den für die Fachschaft relevanten Gremien und Ausschüssen der akademischen Selbstverwaltung;
- Förderung studentischer Arbeits- und Forschungsgruppen in der Fachschaft;
- Förderung des Austausches und der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Fachschaften;
- Überörtliche und internationale Studierendenkontakte auf fachlicher Ebene pflegen.
Die Aufgaben der Fachschaft werden üblicherweise nicht durch alle ihre Mitglieder gleichzeitig wahrgenommen, sondern stellvertretend durch den Fachschaftsrat oder durch die Vollversammlung der Fachschaft.
Genügend Mitglieder der Fachschaft können vom Fachschaftsrat die Einberufung einer Vollversammlung binnen drei Wochen verlangen. Bei Fachschaften mit mehr als 300 Mitgliedern ist dafür ein Quorum von mindestens einem zwanzigstel der Mitglieder erforderlich, ansonsten eines von mindestens 15 Mitgliedern.
Jedes Mitglied der Fachschaft, das nicht bereits einem Fachschaftsrat angehört, kann in den Fachschaftsrat gewählt bzw. kooptiert werden.
Außerdem kann jedes Mitglied der Fachschaft ...
- ... bei der Wahl des Fachschaftsrats eine Stimme für eine der kandidierenden Listen abgeben.
- ... die Wahl des Fachschaftsrats binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses anfechten.
- ... der Kooptierung eines FSR--Mitglieds binnen zwei Wochen nach deren Verkündung widersprechen.
- ... die Einberufung einer Vollversammlung durch das Präsidium des Studierendenparlaments in Kooperation mit dem Fachschaftsrat verlangen, wenn die letzte Vollversammlung mehr als 14 Monate zurückliegt.