Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die gewählte Vertretung einer Fachschaft.
Inhaltsverzeichnis
Merke:
Fachschaftsrat (FSR) ≠ Fachbereichsrat (FBR)
Zusammensetzung
Der FSR besteht aus mindestens 3 Mitgliedern der Fachschaft, zu der er gehört.
Die Zusammensetzung des FSRs kann sich durch die Wahl, durch Kooptierungen und durch das Ausscheiden von Mitgliedern aus der Fachschaft ändern.
Gewählte FSR-Mitglieder sind immer stimmberechtigt, kooptiert werden können stimmberechtigte und beratende Mitglieder.
Wahl
Der FSR wird jedes Jahr oder jedes Semester von der Fachschaft gewählt.
Laut Fachschaftsrahmenordnung findet die gleiche, geheime und unmittelbare Wahl als vierstündige Urnenwahl direkt nach einer Vollversammlung der Fachschaft statt, welche in diesem Fall Wahlversammlung genannt wird und mindestens aus folgenden Tagesordnungspunkten bestehen muss:
- Eröffnung der Wahlversammlung und Beschluss der Tagesordnung
Die Wahlversammlung wird von der Wahlleitung, welche im Vorfeld vom FSR ernannt wurde, eröffnet. Anschließend beschließen die Anwesenden Mitglieder der Fachschaft die Tagesordnung der Versammlung mit einfacher Mehrheit. - Rechenschaftsbericht des scheidenden FSR, Entlastung durch die Fachschaft
Nachdem der scheidende FSR insbesondere über seine Ausgaben seit der letzten Wahl Rechenschaft abgelegt hat, kann er durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Fachschafts-Mitglieder entlastet werden. Die Mitglieder des scheidenden FSR können dann nicht mehr juristisch für ihre Handlungen während der vergangenen Wahlperiode belangt werden. - Vorstellung der kandidierenden Listen
Kandidierende Listen müssen aus mindestens drei Mitgliedern der Fachschaft bestehen und spätestens bei diesem Tagesordnungspunkt der Wahlleitung ihre Kandidatur bekannt geben. - Beginn der Wahl, Öffnung der Wahl-Urne(n)
Der letzte Tagesordnungspunkt der Wahlversammlung. Die Wahlleitung überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählt am Ende die abgegebenen Stimmen aus und verkündet das Ergebnis, welches in einer Wahlniederschrift festgehalten und dem AStA übergeben wird. Die Liste, die bei der Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint hat, bildet den neuen FSR.
Falls dies unter Tagesordnungspunkt 1 so beschlossen wurde, kann eine Wahlversammlung, wie eine normale Vollversammlung der Fachschaft, auch noch weitere Tagesordnungspunkte enthalten, die nicht zwingend im Zusammenhang mit der Wahl stehen müssen.
Fehlt allerdings einer der o.g. verpflichtenden Tagesordnungspunkte, so ist die Wahl im Anschluss an die Versammlung ungültig und muss zusammen mit einer neuen Wahlversammlung wiederholt werden.
Kooptierungen
Der FSR kann zwischen zwei Wahlen neue stimmberechtigte oder beratende Mitglieder aus der Fachschaft aufnehmen (kooptieren).
Die Kooptierung eines Mitglieds muss der Fachschaft schnellstmöglich bekanntgegeben werden. Danach hat jedes Mitglied der Fachschaft binnen zwei Wochen Gelegenheit, Widerspruch gegen die Kooptierung einzulegen. Der Widerspruch kann vom FSR mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit überstimmt werden. Ein erneuter Widerspruch binnen einer weiteren Woche kann nur von einem FSR-Mitglied ausgesprochen werden. In diesem Fall entscheidet der Ältestenrat des Studierendenparlaments final über die strittige Kooptierung.
Aufgaben und Kompetenzen
Der Zweck des FSR tritt ist die Vertretung der Fachschaft und ihrer fachlichen Interessen gegenüber der restlichen Universität.
Konkreter fallen dem FSR laut Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg folgende Aufgaben und Kompetenzen zu:
- Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Fachschaft.
- Wahl einer Finanzreferentin aus seiner Mitte.
- Möglichkeit zur Ernennung weiterer Referent*innen und Sprecher*innen für verschiedene Arbeitsbereiche.
- Einberufung von Vollversammlungen der Fachschaft.
- Ernennung der Wahlleitung für die Wahl des FSR.