Berufungskommissionen
Soll ein*e neue*r Professor*in an die Universität berufen werden, so wird dafür zunächst eine Berufungskommission (BK; auch Berufungsausschuss genannt) gebildet, um passende Kandidat*innen auszuwählen.
Inhalt
Arbeit
Die Arbeit einer BK besteht im wesentlichen aus Anhörungen von Kandidat*innen sowie der Einholung von externen Gutachen zu Bewerber*innen in der engeren Auswahl.
Die von der Kommission durchgeführten Berufungsverfahren beinhalten auch immer hochschulöffentliche Forschungsvorträge und Lehrproben der Kandidat*innen. Der FSR Biologie informiert regelmäßig über solche Vorträge und lädt zu ihnen ein.
Schließlich unterbereitet die BK dem Fakultätsrat (FAR) unter Berücksichtigung folgender Auswahlkriterien einen Berufungsvorschlag:
- Wissenschaftliche Qualifikation.
- Didaktische Kompetenz.
- Fähigkeit, der Universität Hamburg neue Impulse für Forschung und Lehre zu geben.
- Wissenschaftliche Beiträge zu Forschungsschwerpunkten der Universität Hamburg sind zu erwarten.
- Besonderes Engagement in der Lehre und Erfahrung bei der Entwicklung von Curricula.
- Befähigung zum Management, insbesondere Personahlführungs- und soziale Kompetenz.
- Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln.
- Internationale Erfahrungen.
- Bereitschaft und Eignung zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
- Fähigkeit, die Gender-Thematik in Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Darüber hinaus kann die BK in ihrer konstituierenden Sitzung vor der Kenntnisnahme der Bewerbungen weitere Auswahlkriterien beschließen, soweit diese mit der Widumung und dem Ausschreibungstext der neuen Professur vereinbar sind.
Neben dem gemeinsamen Vorschlag der BK kann jedes Mitglied der Kommission dem FAR einen begründeten Minderheitsvorschlag unterbreiten.
Der FAR fasst dann einen Beschluss zu dem bzw. den Berufungsvorschlägen. Der Beschluss wird vom Dekanat dann an das Uni-Präsidium weitergeleitet, welches schließlich über die Berufung entscheidet.
Zusammensetzung
Der Kommission gehört, neben Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, auch ein*e Student*in an. Die Mitglieder der BK stammen dabei üblicherweise aus dem Fachbereich, in dem die neue Professur angesiedelt sein wird, mit Ausnahme von zwei externen Professor*innen, welche vom Uni-Präsidium ernannt werden.
Das studentische Mitglied sowie eine Stellvertretung werden vom Fachschaftsrat der betroffenen Fachschaft nominiert, bevor die Kommission vom FAR eingesetzt wird.
Andere Fakultäten können auf eigenen Wunsch hin eine*n Professor*in als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht entsenden.
Berufungskommissionen tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Mitglieder sind gegenüber außenstehenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mitmachen
Wenn du dich bei der Berufung neuer Professuren beteiligen möchtest, nimm gerne Kontakt zu uns auf und wähle in dem Formular die Kategorie "Gremien".