Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die gewählte Vertretung einer Fachschaft.
Inhalt
Merke:
Fachschaftsrat (FSR) ≠ Fachbereichsrat (FBR)
Aufgaben und Kompetenzen
Der Zweck des FSR tritt ist die Vertretung der Fachschaft und ihrer fachlichen Interessen gegenüber der restlichen Universität.
Konkreter fallen dem FSR laut Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der Universität Hamburg folgende Aufgaben und Kompetenzen zu:
- Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Fachschaft.
- Wahl einer Finanzreferentin aus seiner Mitte.
- Möglichkeit zur Ernennung weiterer Referent*innen und Sprecher*innen für verschiedene Arbeitsbereiche.
- Einberufung von Vollversammlungen der Fachschaft.
- Ernennung der Wahlleitung für die Wahl des FSR.
Zusammensetzung
Der FSR besteht aus mindestens 3 Mitgliedern der Fachschaft, zu der er gehört.
Außer durch Neuwahl kann sich die Zusammensetzung des FSR auch durch den Ausschluss bzw. Rücktritt von Mitgliedern oder die Aufnahme neuer Mitglieder zwischen den Wahlen verändern. Die Bedingungen für solche Sonderfälle regelt der FSR selbst.
Wahl
Der FSR wird jedes Jahr oder jedes Semester von der Fachschaft gewählt.
Laut Fachschaftsrahmenordnung findet die gleiche, geheime und unmittelbare Wahl als vierstündige Urnenwahl direkt nach einer Vollversammlung der Fachschaft statt, welche in diesem Fall Wahlversammlung genannt wird und mindestens aus folgenden Tagesordnungspunkten bestehen muss:
- Eröffnung der Wahlversammlung und Beschluss der Tagesordnung
Die Wahlversammlung wird von der Wahlleitung, welche im Vorfeld vom FSR ernannt wurde, eröffnet. Anschließend beschließen die Anwesenden Mitglieder der Fachschaft die Tagesordnung der Versammlung mit einfacher Mehrheit. - Rechenschaftsbericht des scheidenden FSR, Entlastung durch die Fachschaft
Nachdem der scheidende FSR insbesondere über seine Ausgaben seit der letzten Wahl Rechenschaft abgelegt hat, kann er durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Fachschafts-Mitglieder entlastet werden. Die Mitglieder des scheidenden FSR können dann nicht mehr juristisch für ihre Handlungen während der vergangenen Wahlperiode belangt werden. - Vorstellung der kandidierenden Listen
Kandidierende Listen müssen aus mindestens drei Mitgliedern der Fachschaft bestehen und spätestens bei diesem Tagesordnungspunkt der Wahlleitung ihre Kandidatur bekannt geben. - Beginn der Wahl, Öffnung der Wahl-Urne(n)
Der letzte Tagesordnungspunkt der Wahlversammlung. Die Wahlleitung überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählt am Ende die abgegebenen Stimmen aus und verkündet das Ergebnis, welches in einer Wahlniederschrift festgehalten und dem AStA übergeben wird. Die Liste, die bei der Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint hat, bildet den neuen FSR.
Falls dies unter Tagesordnungspunkt 1 so beschlossen wurde, kann eine Wahlversammlung, wie eine normale Vollversammlung der Fachschaft, auch noch weitere Tagesordnungspunkte enthalten, die nicht zwingend im Zusammenhang mit der Wahl stehen müssen.
Fehlt allerdings einer der o.g. verpflichtenden Tagesordnungspunkte, so ist die Wahl im Anschluss an die Versammlung ungültig und muss zusammen mit einer neuen Wahlversammlung wiederholt werden.