Hochschulrat
Der Hochschulrat (HR) ist ein der Universität Hamburg übergeordnetes Gremium, wlechem die strategische Steuerung der Universität obliegt.
Inhalt
Aufgaben
Gemäß des Hamburgischen Hochschulgesetzes hat der HR folgende Aufgaben:
- Bestätigung der Wahl und Abwahl der Uni-Präsident*in.
- Wahl sowie Abwahl der Kanzlerin oder der Uni-Kanzler*in.
- Genehmigung der Grundordnung und der Satzung über Qualitätsbewertungsverfahren.
- Im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung.
- Beschlussfassung über die Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung.
- Genehmigung der Wirtschaftspläne.
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.
- Beratung über den Jahresabschluss der Hochschule.
- Stellungnahme zur Gewährung von Leistungsbezügen an Mitglieder des Hochschulpräsidiums.
Zusammensetzung und Wahl
Der HR besteht aus 9 Mitgliedern, von denen jeweils 4 vom akademischen Senat (AS) und vom Senat der freien und Hansestadt Hamburg bestimmt werden. Das neunte Mitglied wird vom Rat selbst gewählt. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt vier Jahre.
Bestimmt und gewählt werden können mit dem Hochschulwesen vertraute Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik, die nicht der zuständigen Behörde angehören. Die vom AS bestimmten Mitglieder dürfen zur Hälfte der Universität Hamburg angehören.
Ein*e Vertreter*in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des HR teil.