Fakultätsrat
Der Fakultätsrat (FAR) ist das oberste Gremium einer Fakultät. Er tagt hochschulöffentlich.
Inhalt
Aufgaben
Gemäß der Satzung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg hat der FAR folgende Aufgaben:
- Wahl des Dekanats.
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungsordnungen, Studien-
ordnungen und Satzungen unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung. - Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengän-
gen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Hochschule. - Stellungnahme zur Struktur- und Entwicklungsplanung sowie zu Entscheidun -
gen über die zukünftige Verwendung der freien oder frei werdenden Professuren
und Juniorprofessuren. - mit Zustimmung des Dekanats Beschlussfassung über fakultätsspezifische Er-
gänzungen der hochschulweiten Grundsätze für die Ausstattung und Mittelver -
teilung. - Entscheidung über die Organisation in der Fakultät einschließlich des Erlasses der Fakultätssatzung,
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von einzelnen
Selbstverwaltungseinheiten in Lehre und Forschung. - Einsetzung der Berufungsausschüsse, Beschlussfassung über Berufungsvorschläge und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professor*in".
- Wahl von Gleichstellungsbeauftragten.
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Kontrolle des Dekanats.
- Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät.
Zusammensetzung
Der FAR setzt sich zusammen aus:
- 10 Professor*innen bzw. Hochschullehrer*innen.
- 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bzw. Angehörigen des akademischen Personals.
- 3 Angehörigen des Technischen, -Bibliotheks, bzw. Verwaltungspersonals (TVP).
- 3 Studierenden.
Die Dekanin der Fakultät hat als nicht stimmberechtigtes Mitglied des FAR dessen Vorsitz inne.
Im MIN-FAR sind zurzeit keine Mitgleider des FSR Biologie vertreten.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des FAR werden jedes Jahr per Briefwahl neu gewählt, die Mitglieder der anderen Gruppen (Profs, WiMis, TVP) alle zwei Jahre.
Die Wahl wird vom Wahlamt der Universität Hamburg organisiert, wo auch im Vorfeld die Kandidaturen angemeldet werden müssen. Kandidiert werden kann als Einzelperson, sowie als gebundene oder freie Liste.