Akademischer Senat
Der akademsiche Senat (AS) ist das höchste Gremium der Universität Hamburg. Er tagt hochschulöffentlich.
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Inhalt
Aufgaben
Gemäß der Grundordnung der Unversität Hamburg hat der AS folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung über die Grundordnung sowie über andere Satzungen, soweit durch Gesetz
keine andere Zuständigkeit bestimmt ist. - Wahl und Abwahl der Präsident*in sowie Mitwirkung bei der Bestellung
des Hochschulrats. - Bestätigung von Vizepräsident*innen.
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und innere Struktur von
Selbstverwaltungseinheiten, soweit keine abweichende Zuständigkeit besteht. - im Einvernehmen mit dem Hochschulrat Beschlussfassung über die Struktur- und
Entwicklungspläne sowie deren Fortschreibung. - Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, soweit
hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat. - Beschlussfassung über Vorgaben für die Prüfungs- und Studienordnungen und die
Satzungen (Rahmenprüfungsordnung). - Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl
der Gleichstellungsbeauftragten. - Wahl der Behindertenbeauftragten nach § 88 HmbHG.
- Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung.
- Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen.
- Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen.
- Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums.
- Entgegennahme des Berichtes der Präsident*in über den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie
über die Verteilung der Mittel. - Verleihung akademischer Ehrungen.
Zusammensetzung
Der AS setzt sich zusammen aus:
- 10 Professor*innen bzw. Hochschullehrer*innen.
- 3 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen bzw. Angehörigen des akademischen Personals.
- 3 Angehörigen des Technischen, -Bibliotheks, bzw. Verwaltungspersonals (TVP).
- 3 Studierenden.
Darüber hinaus gehören dem AS folgende beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an:
- Alle Mitglieder des Uni-Präsidiums (die Uni-Präsidentin sitzt dem AS vor).
- Ein*e Vertreter*in des AStA.
- Beauftragte*r für Gleichstellung.
- Beauftragte*r für die Belange von Behinderten.
- Vorsitzende der Personalräte.
Im AS sind zurzeit keine Mitglieder des FSR Biologie vertreten.
Wahl
Die studentischen Mitglieder des AS werden jedes Jahr per Briefwahl neu gewählt, die Mitglieder der anderen Gruppen (Profs, WiMis, TVP) alle zwei Jahre.
Die Wahl wird vom Wahlamt der Universität Hamburg organisiert, wo auch im Vorfeld die Kandidaturen angemeldet werden müssen. Kandidiert werden kann als Einzelperson, sowie als gebundene oder freie Liste.