Allgemeiner Studierendenausschuss
Der allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die Interessen aller Studierenden der Universität Hamburg. Er ist an die Beschlüsse des Studierendenparlaments gebunden.
Die beiden Vorsitzenden des AStA werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt. Sie berufen dann einvernehmlich Referent*innen für unterschiedliche Themenbereiche ein (z.B. Finanzen, Hochschulpolitik etc.) und können diese auch wieder einvernehmlich abberufen, wenn dringende Gründe es erfordern.
Neben den reglären AStA-Referaten gibt es teilautonome Referate, deren Sprecher*innen von den jeweiligen Statusgruppen innerhalb der Studierendenschaft gewählt werden. Die Sprecher*innen der teilautonomen Referate entsenden aus ihrer Mitte jeweils eine*n Referent*in (und ggf. eine*n stellvertretende*n Referent*in) in den AStA.
Der AStA oder einzelne Mitglieder können jederzeit zurücktreten. Tritt eine*r der beiden Vorsitzenden zurück, endet auch die Amtszeit aller übrigen AStA-Mitglieder.
AStA-Mitglieder, deren Amtszeit beendet ist, führen ihr Amt kommissarisch bis zur Berufung neuer Mitglieder fort. Ist die Fortführung der Amtsgeschäfte eines oder mehrerer AStA-Mitglieder nicht gewährleistet, ernennt die Präsident*in des Studierendenparlaments kommissarische AStA-Mitglieder, bis diese durch neue, regulär gewählte bzw. berufene Mitglieder ersetzt werden.
Das StuPa kann dem AStA oder einzelnen Mitgliedern mehrheitlich sein Misstrauen aussprechen. Die Mitglieder, denen vom StuPa das Misstrauen ausgesprochen wurde, scheiden aus dem AStA aus.