Informationen für Lehrende
Für alle Lehrenden am Fachbereich Biologie haben wir die folgenden Informationen zusammengestellt.
Das Wichtigste zu STiNE
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden und Lehrenden sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang.
Anleitungen für Lehrende:
- Allgemeine Informationen (PDF)
- Kurzanleitung - Noteneingabe (PDF)
- Kurzanleitung - Materialverwaltung (PDF)
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams des RRZ telefonisch unter:
Telefon: 428 38–7790
Montag bis Freitag: 8:30–20:30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen an das STiNE-Team mit Hilfe eines elektronischen Formulars zu richten oder Probleme mitzuteilen. Sie können das Supportformular aufrufen und Ihr Anliegen schildern. Die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Leitfaden für Prüfungen
Vorbereitung der Prüfung
Lernziel im Modulhandbuch
- Lernziele müssen in den Modulbeschreibungen klar und aussagekräftig formuliert werden
- Die verschiedenen Anforderungsbereiche (siehe Anhang) sollten berücksichtigt werden (Stufe III für fortgeschrittene Module):
- Reproduktion von Basiswissen
- Selbstständiges Übertragen
- Wissen problembezogen erarbeiten, einordnen, nutzen und bewerten
- Fragen sollte eine Mischung aus verschiedenen Schweregraden haben
- bei regelmäßiger Teilnahme mit normaler Aufmerksamkeit mit der Vor- und Nachbereitungszeit gut bestehen können.
- Kategorisiert man die Fragen der Prüfung in leicht, mittel und schwer, sollten Studierenden allein mit der Beantwortung von leichten Fragen auf eine 4,0 kommen.
Prüfungsfragen
- nachvollziehbare Verbindung zwischen den Lernzielen des Moduls und der Frage
- Fragen müssen eindeutig und verständlich formuliert sein (Ziel einer Frage ist deren korrekte Beantwortung. Es ist nicht Ziel, dass der Prüfling überlegt, was der Prüfer wohl mit der Frage gemeint hat).
- es sollten keine Verkettungen in der Beantwortung mehrerer Fragen eingebaut werden (Antwort Frage 1 notwendig zu Beantwortung von Frage 2 notwendig usw.)
- Bitte beachten Sie Handreichung Nr. 11 für Multiple Choice-Fragen bzw. Prüfungen.
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Bei Multiple Select:
Vorschläge zur Punktevergabe pro Aufgabe und der Bestehensgrenze
- Dem Prüfer sind bei der Bewertung von Aufgaben und der Bestehensgrenze Ermessensspielräume gesetzt. Ihr Vorgehen sollte immer klar nachvollziehbar sein:
- Die Anzahl der zu erreichenden Punkte für eine Aufgabe sollte angegeben werden
- Die Anzahl der zu erreichenden Punkte für eine Aufgabe sollte den zeitlichen Aufwand zur Beantwortung der Aufgabe widerspiegeln.
- Wenn innerhalb einer Aufgabe mehrere Antworten verlangt werden, sollten alle Teilantworten dieselbe Punktzahl bekommen
- Die Antworten sollten ohne große Mühe als richtig oder falsch zu erkennen sein. Dies gilt für Rechtschreibung und lesbare Schrift. Die Bewertung (richtig/falsch) der Orthographie von Fachbegriffen liegt im Ermessen der Prüferenden. Es muss einheitlich über die gesamte Prüfung und alle Prüflinge gehandhabt werden.
- Die Notenskala (Note pro Punktebereich der Gesamtprüfung) liegt ganz im Ermessen des Prüfers. Üblicherweise hat der Prüfling mit mindestens 50% der Punkte die Prüfung bestanden.
Studierende melden sich an
Die Studierenden müssen sich unter Eingabe einer iTAN selbst in STiNE für eine Prüfung anmelden. Die An- bzw. Abmeldung zu den Prüfungen ist bis um 23:59Uhr drei Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Die Anmeldung zum zweiten Prüfungsversuch kann erst nach Eingabe der Noten des ersten Prüfungsversuchs von den Studierenden vorgenommen werden. Die Studierenden haben vier, zeitlich frei wählbare Prüfungsversuche pro Modul(teil-)prüfung.
Achtung: Es ist möglich, dass Sie pro Prüfung mehrere Teilnehmerlisten in STiNE haben (u.a. durch verschiedene Kohorten, unterschiedliche Module mit gleicher Prüfung).
Die Prüfung (=Klausur)
Anwesenheitskontrolle
- Bitte bei der Prüfung Studierendenausweis + Lichtbildausweis zeigen lassen. Beim Einlass, bei der Abgabe der Klausur oder vor Beginn der Prüfung am Platz zur Einsicht rauslegen
- Sollten Studierende nicht auf der STiNE-Teilnehmerliste stehen, können sie „unter Vorbehalt“ mitschreiben (sollte auch nach Überprüfung des Studienbüros keine Anmeldung zur Prüfung vorliegen, darf die Prüfung nicht gewertet werden).
Während der Prüfung
- Besondere Ereignisse müssen im Prüfungsprotokoll vermerkt werden (Protokoll zur Klausuraufsicht (PDF))
- Täuschungsversuch: Man weist die Studierenden darauf hin, dass man einen Täuschungsversuch annimmt und protokolliert dies. Die Studierenden dürfen die Prüfung unter den normalen Bedingungen fortsetzen (siehe auch Handreichung Nr. 15).
- Bei Erkrankung während der Prüfung muss dies protokolliert werden. Eine ärztliche AU muss innerhalb von 10 Tagen im Studienbüro abgeben werden (siehe Handreichung Nr. 12).
- Zu Störungen siehe Informationsnachricht von Referat 31.
Nach der Prüfung
- Vier Augen Prinzip beim Korrigieren
- Einheitliche Korrektur!
- "Die Bewertung der Prüfungsleistung soll unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach der Prüfung, erfolgen" (PO § 15 (1); STiNE-Kurzanleitung zur Noteneingabe).
- Bei Studierenden, die angemeldet waren, jedoch nicht teilgenommen haben, ist der Haken bei "Abwesend" zu setzen. Bei Studierenden, die teilgenommen haben, jedoch nicht angemeldet waren, ist Rücksprache mit dem Studienbüro zu halten
- Noten nur in STiNE unter Prüfungsergebnisse veröffentlichen – keine Aushänge an schwarzen Brettern oder in pdf-Dateien in STiNE. Notenänderungen können von Studienbüro auch nach der Veröffentlichung vollzogen werden.
- Klausureinsicht möglichst an einem Termin, Einzeltermine kann man nicht ausschließen
- Klausuren müssen fünf Jahre auffindbar aufbewahrt werden. Prüfungsprotokolle und Teilnahmelisten von Sicherheitsunterweisungen bitte hier mit ablegen
Anmeldung der Abschlussarbeit und des Kolloquiums
Nach Erreichen der notwendigen Leistungspunkte (siehe jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen §14) wird die Abschlussarbeit durch die/den Studierenden mit dem ausgefüllten Anmeldeformular (engl. Fassung) im Studienbüro angemeldet. Die Abschlussarbeit darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Eine Anmeldung zum Kolloquium (engl. Fassung) zur Abschlussarbeit ist nicht erforderlich. Bitte reichen Sie das Protokoll zur Prüfung im Studienbüro ein. Eine Beisitzerin bzw. ein Beisitzer muss mindestens den Abschluss besitzen, den die/der Studierende anstrebt. Es muss mindestens eine Prüferin bzw. ein Prüfer der Abschlussarbeit anwesend sein.
Ihr Gutachten soll unverzüglich, spätestens aber nach 6 Wochen im Studienbüro sein.
Bei Abschlussarbeiten für Studierende auf Lehramt finden Sie Informationen auf den Seiten des ZPLA.
Schwangere und stillende Studentinnen
Ab 1.1.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studierende. Schwangere Studierende melden sich bei dem Studiengangskoordinator des Studiengangs im Studienbüro. Sollte hier davon ausgegangen werden, dass eine besondere Gefährdung besteht, werden sie zu den jeweiligen Modulverantwortlichen geschickt. Mit dieser bzw. diesem wird dann das entsprechende Formular ausgefüllt (zu finden in der Formular- und Informationsdatenbank „FID“ des KUS unter Arbeitssicherheit und Umweltschutz unter „M“) und an das Studienbüro geschickt. Dies muss binnen 14 Tagen nach Meldung der Schwangerschaft im Studienbüro geschehen.
Siehe auch die Handreichung 16 des Referats Qualität und Recht.
Achtung: Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen sind insbesondere die §§ 9 – 13 MuSchG zu beachten!