FBR- & FAR-Wahlen
Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zu den Wahlen des Fachbereichsrats Biologie (FBR) und des MIN-Fakultätsrats (FAR).
Was muss ich wissen?
Wann, wo und wie wird gewählt?
Studentische Mitglieder des FBR und FAR werden jährlich gewählt, üblicherweise zeitgleich im Sommersemester.
Die Wahlen dauern mehrere Wochen und finden hauptsächlich online statt. Im Sommersemester 2026 dauert die Wahl vom 22.06. um 9 Uhr bis zum 10.07. um 14 Uhr.
Einen Tag vor Wahlbeginn bzw. am ersten Tag der Wahlen werden zwei E-Mails vom Wahl-Dienstleister POLYAS (voting@polyas.com) an deine studentische E-Mail-Adresse versandt (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de). Wenn du auf diese E-Mail-Adresse keinen Zugriff hast, melde dich bitte rechtzeitig vorher beim regionalen Rechenzentrum.
Eine der beiden E-Mails enthält deine Wahl-ID, die zweite das dazugehörige Passwort. Mit diesen Zugangsdaten kannst du dich dann für die Dauer der Wahl beim Wahlportal anmelden. Der Link dazu befindet sich in beiden E-Mails. Im Wahlportal kannst du dann deine beiden Stimmen für die Wahlen zum FBR und zum FAR abgeben.
Je nachdem, wer kandidiert, kannst du jeweils entweder ein*e Einzelkandidat*in, eine gesamte Liste oder ein Mitglied einer freien Liste wählen. Alternativ kannst du bei beiden Wahlen auch jeweils eine ungültige Stimme abgeben. Diese wird dann bei der Wahlbeteiligung berücksichtigt.
Wenn du lieber per Brief wählen möchtest, anstatt deine Stimmen online abzugeben, musst du dafür spätestens 3 Wochen vor Beginn der Online-Wahl per E-Mail einen formlosen Antrag beim Wahlamt(wahlamt.uhh"AT"uni-hamburg.de) stellen. Mit den Briefwahlunterlagen erhältst du dann auch einen schon frankierten Rücksendeumschlag, auf dem die korrekte Adresse bereits notiert ist.
Wer darf gewählt werden?
Kandidieren können einzelne Studierende des Fachbereichs bzw. der Fakultät sowie Listen aus Fachbereichs- bzw. Fakultäts-Studierenden.
Bei einer gebundenen Liste legen die Kandidierenden die Reihenfolge innerhalb ihrer Liste vorher selbst fest. Bei einer freien Liste entscheiden die Stimmen für die einzelnen Listen-Mitglieder über die endgültige Reihenfolge innerhalb der Liste. Die Reihenfolge der Listen-Mitglieder ist relevant bei der Sitzvergabe.
Listen müssen zu mindestens 40 % aus Frauen bestehen oder der Kandidatur muss eine begründende Stellungnahme der Liste an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität beiliegen.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zur Kandidatur ("Wahlvorschläge") müssen rechtzeitig beim Wahlamt eingegangen sein, am besten per E-Mail(wahlamt.uhh"AT"uni-hamburg.de). Die Fristen zur Kandidatur für den FBR Biologie und für den MIN-FAR endeten im Sommersemester 2026 beide am 13.05.2026 um 14 Uhr.
Nach dem Ablauf der Kandidatur-Frist werden die gültigen Kandidaturen auf der Webseite des Wahlamts veröffentlicht:
Für den FBR kandidiert im Sommersemester 2026 u. A. die Liste 2 "FachSchaft Regelt!", die aus Mitgliedern des FSR Biologie besteht. Für den FAR kandidert währenddessen u. A. die Liste 1 "MIN-Fachschaftsaktive", der auch ein Mitglied des FSR Biologie angehört (Julius Himstedt)
Wer darf wählen?
Jede*r Student*in am Fachbereich Biologie hat eine Stimme für die FBR-Wahl und eine Stimme für die FAR-Wahl. Bei letzterer dürfen natürlich auch alle anderen Studierenden der MIN-Fakultät wählen.
Wer leitet die Wahl?
Die Wahlen werden geleitet vom Wahlamt der Universität.
Wer ist gewählt?
Die bei den Wahlen im Sommersemester 2026 abgegeben Stimmen werden am 13.07. um 9 Uhr hochschulöffentlich vom Wahlamt im Raum N0073 am Mittelweg 177 ausgezählt.
Die für die Studierenden im FBR und FAR vorgesehenen Sitze (2 von 13 bzw. 3 von 19) werden nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die kandidierenden Listen verteilt. Die Sitze, die einer Liste nach diesem Verfahren zugeteilt werden, gehen der festgelegten (bei gebundenen Listen) oder gewählten (bei freien Listen) Reihenfolge nach an die Mitglieder der Liste.
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden einen Tag nach der Auszählung hochschulöffentlich auf der Webseite des Wahlamts bekanntgegeben.