Habilitation
Habilitation und Lehrbefugnis (venia legendi)
Die gesetzliche Grundlagen sind
- Habilitationsordnung des Fachbereiches Biologie der Universität Hamburg vom 19. Januar 1982 (PDF)
- Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß §17 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 17.11.2011 (PDF).
Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte (das Verfahren sollte bei optimalem Verlauf etwa sechs Monate in Anspruch nehmen):
1. Suchen Sie sich einen Mentor/eine Mentorin
Suchen Sie sich eine Mentorin bzw. einen Mentor aus dem Fachbereich Biologie, die bzw. der in dem Fachgebiet, in dem Sie habilitieren möchten, arbeitet. Als Mentorin bzw. Mentor kommen Professorinnen und Professoren und habilitierte Mitglieder des Fachbereiches Biologie in Frage.
2. Habilitationsschrift
Für eine Habilitation sind i.d.R. mindestens 8 Publikationen in Zeitschriften mit peer review-Verfahren notwendig, bei denen Sie etwa bei 50% Erst- oder Seniorautor sind. Die Publikationen müssen ein Themengebiet umfassen, ggf. ist der Eigenanteil darzulegen (HabilO§2 (2)) und sie dürfen nicht Bestandteil der Promotion gewesen sein.
Die Habilitationsschrift besteht aus
- Vorwort
- Liste der Publikationen und Manuskripte, die Bestandteil der Habilitationsschrift sind
- Ggf. Danksagung
- Aussagekräftiger, themenübergreifender Forschungsbericht
- Tabellarischer Lebenslauf und Tätigkeitsnachweis (Veröffentlichungen, Vorträge und Poster, Gutachtertätigkeit)
- Anhang (Publikationen und Manuskripte)
- Eidesstattliche Versicherung
3. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren und zum Erlangung der Lehrbefugnis. Diesen richten Sie an den Fachbereichsleiter der Biologie und reichen ihn zusammen mit folgenden Unterlagen im Studienbüro Biologie ein:
- Lebenslauf
- Dissertation
- Doktorurkunde (bitte im Original im Studienbüro vorzeigen, Kopie wird dort gemacht)
- Habilitationsschrift in fünffacher Ausfertigung (keine Spiralbindung)
- Ein Stick mit der Habilitationsschrift als pdf (möglichst unter 10MB)
- Erklärung, ob Sie bereits woanders eine Habilitation beantragt haben
- Publikationsliste
- Ggf. Antrag auf Abfassung der Habilitationsschrift in einer anderen Sprache als Deutsch (HabilO§2 (3)).
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Erfahrung in der akademischen Lehre in den Bachelorstudiengängen in den ersten vier Semestern und im fortgeschrittenen Bachelorstudium (50%), sowie in den Masterstudiengängen (50%) im Umfang von 2 Semesterwochenstunden im Fachgebiet, für das Sie die Lehrbefugnis beantragen. Die berücksichtigte Lehre darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
4. Entscheidung des Fachbereichsrats
Der Fachbereichsrat des Fachbereiches Biologie entscheidet binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.
5. Vortrag vor dem Mitgliedern des Fachbereichsrats
Vor der Sitzung des Fachbereichsrates müssen Sie einen halbstündigen Vortrag über das Forschungsgebiet halten und anschließend ca. 15 Minuten Fragen beantworten. Die Sitzungstermine finden Sie hier. Bitte melden Sie sich spätestens zwei Wochen vor der Sitzung, an der Sie teilnehmen möchten, bei Herrn Brändel(%20markus.braendel"AT"uni-hamburg.de).
6. Einsetzung des Habilitationsausschusses
In der folgenden Sitzung des erweiterten Vorstands des Fachbereichs entscheidet dieser über die Eröffnung des Verfahrens und setzt einen fünfköpfigen Habilitationsausschuss ein, bestehend aus Professorinnen und Professoren oder habilitierten Mitgliedern des Fachbereiches Biologie.
7. Prüfung der Habilitationsschrift
Der Habilitationsausschuss prüft die Habilitationsschrift und bestellt drei unabhängige Gutachten ein, die innerhalb von drei Monaten bei dem Ausschuss eingehen sollen. Als Gutachterinnen bzw. Gutachter kommen Professorinnen und Professoren oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Frage. Mindestens zwei davon sollten nicht der Universität Hamburg (inkl. UKE und gemeinsam mit der Uni Hamburg berufene Professuren) angehören. Sie haben das Recht, eine Gutachterin bzw. einen Gutachter vorzuschlagen.
8. Formale Prüfung
Nach Eingang der Gutachten verfasst der Ausschuss einen Bericht und legt diesen dem Fachbereichsrat vor (formale Prüfung).
9. Habilitationsurkunde
Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert und erhalten Ihre Habilitationsurkunde (im Studienbüro). Die Urkunde wird vom Dekan der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und dem Vorsitzenden des Habilitationsausschusses unterschrieben und mit dem Siegel der Universität Hamburg versehen.
10. Veröffentlichung
Die Habilitationsschrift oder bei kumulativer Habilitation die eingereichten, aber noch nicht veröffentlichten Artikel sollen innerhalb von zwei Jahren nach der Habilitation veröffentlicht werden. Dies kann auch auszugsweise und ggf. mit gemeinsam mit andern an der Arbeit beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschehen.
Nach der Veröffentlichung sind drei gedruckte Exemplare der Habilitationsschrift bzw. die noch nicht veröffentlichten Artikel kostenlos an den Fachbereich Biologie abzuliefern.
11. Probevortrag
Nach Ausstellung der Habilitationsurkunde muss eine Probevorlesung zu einem vorgegebenen Thema gehalten werden. Anhand des Vortrages entscheidet der Fachbereichtsrat über die Verleihung der Lehrbefugnis