Vollversammlungen
Vollversammlungen (VVs) sind Zusammenkünfte der Studierendenschaft bzw. Fachschaft, auf denen diese über gemeinsame Anliegen berät und Beschlüsse per Mehrheitsentscheid fällt.
Inhalt
Universitätsweite Vollversammlungen
Laut Satzung der Studierendenschaft der Universität Hamburg beruft das Präsidium des Studierendenparlaments in den folgenden drei Fällen eine Versammlung der Studierenden ein:
- Auf Verlangen von mindestens einem Zwanzigstel der Studierendenschaft,
- auf Verlangen des Studirendenparlaments selbst,
- auf Wunsch des Uni-Präsidiums.
Ort und Zeit der Versammlung müssen mindetsens 7 Tage vorher öffentlich bekanntgegeben werden, in dringenden Fällen mindestens 24 Stunden vorher.
Auf der Versammlung sind alle Mitglieder der Studierendenschaft stimmberechtigt.
Die Versammlung kann per Beschluss mit einfacher Mehrheit aller abgegebenen Stimmen Anträge an das Studierendenparlament stellen und mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen eine Urabstimmung veranlassen.
Ein per Urabstimmung gefasster Beschluss ist wirksam, wenn sich mehr als die Hälfte der Studierendenschaft für ihn ausspricht.
Vollversammlungen der Fachschaft
In jeder Fachschaft muss mindestens einmal im Semester eine Vollversammlung stattfinden.
Der Fachschaftsrat (FSR) kann durch eigenen Beschluss eine Versammlung einberufen oder muss dies tun, wenn es von mindestens einem Zwanzigstel der Fachschaft gefordert wird.
Ort, Zeit und vorläufige Tagesordnung der Vollversammlung müssen vom FSR mindestens 7 Tage vorher öffentlich bekanntgeben, in dringenden Fällen mindestens 24 Studen vorher. Eine FSR-Wahl stellt keinen dringenden Grund dar.
Auf der Versammlung sind alle Mitglieder der Fachschaft stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller abgegebenen Stimmen gefällt.
Die Vollversammlung einer Fachschaft hat laut Fachschaftsrahmenordnung der Universität Hamburg folgende Befugnisse:
- Beratung über die Aufgaben des Fachschaftsrats.
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Fachschaftsrats.
- Entlastung des Fachschaftsrats.